Dergrundbuchauszug 

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Noté 1 sur 5 étoiles

VORSICHT! Man sucht nach Dokumenten und noch bevor man auf das Liegenschaftsamt gelangt, drängt sich irreführend diese Website auf. Ich habe dort einen Auszug aus dem kataster und einen Grundbuchauszu... Voir plus

Noté 3 sur 5 étoiles

Warum erhielt ich beim ersten Mal eine Bestätigung, obwohl es angeblich nicht geklappt hat? Das ist nicht gerade eine überzeugende Angelegenheit und da sind 3 Sterne eigentlich noch zu großzügig.... Voir plus

Noté 5 sur 5 étoiles

Die technische Anwicklung ist vorbildlich. Leider hat mich die Technik für eine detailierte Beurteilung im Stich gelassen. Wenn alle Ämter so organisiert wären!!! Als alter Soldat sage ich Ihnen:... Voir plus

Noté 3 sur 5 étoiles

An sich klappt alles super - wenn man sich also dessen bewusst ist, dass man ausschließlich für die Vermittlung des Anliegens an die richtige Stelle relativ hohe Kosten zahl und alle Auszüge dann noch... Voir plus

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Noté 1 sur 5 étoiles

Abzocke

Abzocke. Automatisierte „Dienstleistung“, Widerspruch wird abgelehnt, es wird direkt mit Inkasso gedroht. Kein seriöses Unternehmen, leider wird absichtlich der Anschein erweckt, es handle sich um ein offizielles Portal. Erst im Verlauf merkt man, dass man wucherhafte Preise zahlen soll für eine automatisierte Standard-Email an das Grundbuchamt. Wenn man Änderungen vornehmen bzw. widersprechen will, erhält man weitere automatisierte Standard-Emails.
Eine dreiste Art und Weise andere Menschen um ihr Geld zu bringen.
Den Grundbuchauszug habe ich übrigens trotz Zahlung nicht erhalten, da das Amt eine Vollmacht benötigt. Das ist dem Anbieter natürlich egal, er hat ja „seine Dienstleistung erbracht“, indem er die Standard-Emails ohne Prüfung der Sinnhaftigkeit noch am späten Abend direkt nach meinem Klick herausgeschickt hat.
Besser einfach selbst eine vernünftige Mail an das Grundbuchamt senden, das spart Kosten und Ärger und man erhält eine seriöse Auskunft.

4 avril 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Auf keinen Fall nutzen

Auf keinen Fall nutzen

Es handelt sich nur um die Vermittlung des Auszugs für 30 Euro.
Das geht auch direkt beim Grundbuchamt, bei meinen sogar digital.
Und die Bearbeitungsgebühr vom Grundbuchamt von 10 Euro musste ich trotzdem noch zahlen.

19 avril 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Kann nur warnen. Finger weg! Abzocke und unseriöse Geschäftsgebahren.

Kann nur warnen.
Habe über 60 Euro für einen Grundbuchauszug bezahlt. Dieser kam dann auch an. Den muss ich aber auch noch bezahlen. Jetzt kommt nach der Bezahlung an "Der Grundbuchauszug" heute folgende Mail: ...vielen Dank für Ihre Mitteilung. Eine Zahlungsbestätigung kann erst erfolgen, sobald ein gültiger Zahlungsnachweis vorliegt. Bitte senden Sie uns hierzu einen Screenshot oder einen Kontoauszug, aus dem das Transaktionsdatum, der Betrag, die IBAN sowie der Zahlungsbetreff eindeutig hervorgehen.
Ohne diesen Nachweis kann die Zahlung leider nicht bestätigt werden und die Rechnung bleibt weiterhin offen. Wir bitten Sie, den Zahlungsbeleg einzureichen, damit wir Ihre Zahlung prüfen und den Vorgang zur Beantragung des Grundbuchauszugs abschließen können.
Glaube ich das? Es ist Abzocke und dazu noch unverschämt. Die können auf ihr Konto gucken. Basta. Es ist nicht meine Aufgabe, diese Informationen zuzusenden.
FINGER WEG und unbedingt immer genau lesen, auf welcher Seite man tatsächlich ist.

15 avril 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Finger weg!!!!

Finger weg!!!!
Lieber selbst beim Grundbuchamt anfordern. Mehr als 20 Euro für Vermittlung geht gar nicht. Das Amt berechnet noch einmal!
Widerruf wird sofort abgelehnt, auch wenn man dies sofort tut. Firma ist Niederländisch laut Impressum, das sagt schon alles. Bereits der Verbraucherzentrale gemeldet!!!!!

4 avril 2026
Avis spontané
Noté 5 sur 5 étoiles

Die Beantragung ging unkompliziert und…

Die Beantragung ging unkompliziert und ohne Probleme! Wie schnell wir das beantragte Dokument erhalten lässt sich im Moment noch nicht sagen.
Wir hoffen, dass es ähnlich schnell geht, wie die Beantragung!

1 avril 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Gebühren bezahlt, versprochene Auszüge nicht erhalten

Ich war im guten Glauben direkt beim Grundbuchamt zu bestellen, der Eindruck wurde bewust erzeugt. Jetzt bekomme ich vom echten Grundbuchamt in Neuss, das ich ja garnicht angeschrieben habe die Information, das das man meinen Antrag nicht bearbeiten kann, weil man nicht zuständig sei für Kaarst. Dies teilte ich dem "dergrundbuchauszug" mit dort stellte man nur fest, wörtlich: "Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir Ihre Anfrage bereits weitergeleitet haben und der Versand des Antrags normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Zahlung erfolgt. Bitte beachten Sie, dass das Gesetz das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen für Dienstleistungen nicht gleich regelt wie das Widerrufsrecht für Waren. Für Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Käufer ausdrücklich zustimmt, dass bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird. Unsere vertraglich geschuldete Leistung erfolgt dabei automatisch und ist unmittelbar nach Ihrer Auftragserteilung, d.h. nach Ihrer Bestellung, vollständig erbracht. Zudem muss auf dem letzten Schritt unseres Online-Formulars explizit zugestimmt werden, dass bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird.

27 mars 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Ein Widerruf nach nur 2 Tagen wird…

Ein Widerruf nach nur 2 Tagen wird nicht anerkannt, was inakzeptabel ist. Die Antwort dazu lautet: Bitte beachten Sie, dass das Gesetz das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen für Dienstleistungen nicht gleich regelt wie das Widerrufsrecht für Waren.

Für Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Käufer ausdrücklich zustimmt, dass bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird.

Unsere vertraglich geschuldete Leistung erfolgt dabei automatisch und ist unmittelbar nach Ihrer Auftragserteilung, d.h. nach Ihrer Bestellung, vollständig erbracht.

Zudem muss auf dem letzten Schritt unseres Online-Formulars explizit zugestimmt werden, dass bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird.

Gemäß § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB erlischt dadurch das Widerrufsrecht - und somit das Recht auf eine Rückerstattung - sobald Sie die Bestellung auf unserer Webseite getätigt haben.

Man will mir doch nicht sagen, daß die Bestellung bzw. Weitergabe des Auftrags an das Amt direkt aufgegeben wird?

23 mars 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

leider ist hier genau die selbe Abzocke…

leider ist hier genau die selbe Abzocke von Daten und Geldern. Schönes Formular und das was... außer Spesen nichts gewesen...

Interessant ist der Betreiber:
Grundbuchauszug B.V.
Arnhemseweg 23817CH
Amersfoort
Niederlande

leider auch falsch hier ist der Betreiber die
Müller & Weber B.V.
Amperestraat 21b
3861NC Nijkerk

und dieses Unternehmen betreibt einige Webseiten die beim Verbraucherschutz schon geliestet sind siehe
Müller & Weber B.V.

Bitte achten Sie beim Kauf auf den Betreiber!

16 mars 2026
Avis spontané

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