Unlauteres Geschäftsgebahren. Suhl 98529, Tegut Linsenhofer Str 63. Nicht befahren ohne im Tegut einen Kassenzettel zu holen ^^. 47,50€ Strafe für Wenden auf dem Parkplatz oder selbst fürs Durchfahre... Voir plus
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Nur weil ich keine Geldbörse dabei hatte, um einzukaufen und es erst gemerkt hatte, als ich auch schon das Auto auf den überwachten Parkplatz gefahren hatte, bekam ich nach 10 Monaten die Aufforderun... Voir plus
Unglaublich! 47,50€,da ich versehentlich die Parkbereiche verwechselt habe. Bin eingefahren und direkt wieder raus,als mir der Fehler aufgefallen ist.Konnte den Parkschein von dem Nachbarparkplatz,den... Voir plus
Unverschämte Geldabzocke! Selbst wenn man sofort das Auto umarmt, wenn man den Hinweis nicht gleich gelesen hat, werden fast 50 Euro Strafe verhängt. Es interessiert nicht, ob man das erklären kann.... Voir plus
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Nicht mehr einkaufen
Ich habe für mich folgende Konsequenz gezogen.
Wo diese Firma die Parkplatzbewirtschaftung macht, werde ich nicht mehr einkaufen !!!!!
Diese Firma lässt keinerlei Widerspruch…
Diese Firma lässt keinerlei Widerspruch zu. Im Gegenteil der vermeintliche Falschparker wird auch noch aufgefordert einen Nachweis zu erbringen warum er dort geparkt hat. Rechtsanwalt wurde eingeschaltet und Strafantrag wegen Abzocke gestellt!
Ein Stern
Ein Stern, der leider gegeben werden muss.
Solch einen Abzockerverein habe ich noch nicht erlebt. Wir sind in einem Geschäft, deren Parkplätze zu den Mix Märkten gehört und von der Parkvision GmbH in Maintal überwacht werden, gewesen, haben aber, weil wir nichts Passendes gefunden haben, dort nichts gekauft.
Als Quittung bekamen wir eine Zahlungsaufforderung über 47,50 Euro.
Unser Rechtsanwalt hat nunmehr Strafanzeige erstattet und ebenso die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW eingeschaltet.
Nie wieder Mix Markt!
Abzocke auf einem Parkplatz der…
Abzocke auf einem Parkplatz der Volksbank in Höhe von 47,50€. Leider auch noch vergessen sofort zu bezahlen. Heute kam dann die 1. Mahnung mit weiteren 7,50 € Mahngebühren. Auch das - wie auch die Strafgebühren - ist unverhältnismäßig. Mahngebühren müssen angemessen zwischen 2,00 € und 5,00 € sein.
Richtiger Drecksverein reine Abzocke!!
Abzocke hoch 10..die haben mir ca
Abzocke hoch 10..die haben mir ca. 50€ Bußgeld geschickt und ich kriege nicht mal eine Antwort vom Kundenservice um zu wissen was genau mein Verstoß war.. ich hab das Bußgeld bezahlt .. werde es aber nochmal über einen Anwalt klären. Der Verstoß war Anfang Dezember und kriege nach fast 4 Monaten erst den Bescheid..
Abzocke
Abzocke, wer nur über einen Parkplatz fährt hat geparkt.
Wo solche Abzocker den Parkplatz überwachen da gehe ich nie wieder einkaufen. Sie können nicht einmal die Tat beweisen.
Dienstleistung? Einfach nur unseriös. Herzlichen Glückwunsch!
Was will man den anderen Bewertungen hinzufügen? Ausser, dass man den beauftragenden Unternehmen klarmachen sollte, dass es auch für sie schlecht ausgeht, wenn man sich derart dubioser Methoden bedient. Einer solchen Firma und allen Angestellten wünscht man jedenfalls nix Gutes. Sich am sauer verdienten anderer zu bedienen, gehört bestraft.
Ein Stern ist noch zuviel
Ein Stern ist noch zuviel. Das die Staatsanwaltschaft nicht eingreift ist erstaunlich.
Nun ja, von mir gibt es eine Anzeige.
Und MixMarkt ist mit verantwortlich.
Unmöglich und absolute Abzocke.Ich habe…
Unmöglich und absolute Abzocke.Ich habe jetzt meine Knolle bezahlt, da dieses Unternehmen nicht mehr antwortet, trotz Beweise meinerseits, drohen sie mit Inkasso...Das ist mir einmal passiert, nochmal würde ich nicht bezahlen!
Freche Abzocke (rip-off)
Frech, unverschämt und unverhältnismäßig.
Alle Beitragenden sind sich einig - reine Abzocke!
Hat denn jemand Erfahrung bezüglich rechtlicher Auseinandersetzung mit pv ? Wie ist's gelaufen?
Abzockerverein ohne Beweise und böser Unterstellung
Ichbhabe ein Schreiben von Parkvision erhalten in dem ich aufgefordert werde 50,-€ zu zahlen. Ich soll auf einer Sperrfläche geparkt haben. Ich habe auf dem Gelände gewendet da ein Rückwärts rausfahren zu gefährlich ist. Parkvision behauptet mein Parken beweisen zu können, wobei auf den zugeschickten Fotos ausschließlich mein Wendevorgang zu sehen ist und kein Parken. Anhand der Zeit der angehängten Fotos von Parkvision sieht man auch das es sich hier um ca 20-25 sek handelt die ich auf dem Grundstück verbracht habe!
Ein absoluter Abzockerverein!!
Wenn es Null Punkte gäbe
Wenn es Null Punkte gäbe, würde ich die vergeben. Es ist bedauerlich, dass es solche Firmen gibt um sich , leider auch noch rechtlich, zu bereichern!!!!
Kriminelle Abzocke!! Die lassen gar keine Argumente zu
Dies ist doch nur Abzocke!!! Vorab Strafe bezahlen weil man eh kein Recht erhält
Abgesehen davon ein Widerspruch vom feinsten.
Parkvision schrieb auf meinen Widerspruch:
gerne teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit dem Einfahren auf die beaufsichtigte Gesamtfläche und/oder dem Abstellen des Fahrzeugs stimmt der Fahrzeugführer den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Sie haben Ihr Fahrzeug auf dem o. g. Parkplatz entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Parkvision GmbH abgestellt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind deutlich sichtbar auf den Parkflächen angebracht. Die Schilder an jeder Zufahrt und auf dem Parkplatzgelände sind so gestaltet, dass der wichtigste Aspekt der Parkordnung sofort erfasst werden kann.
Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie, ab dem Befahren des Parkplatzes die vor Ort geltenden AGB zu beachten. Die Größen der Schilder und Schriften sind von der Parkvision GmbH rechtlich geprüft und als vollständig und ausreichend deklariert worden.
Die Nutzung der gesamten Privatfläche ist ausschließlich während eines Besuchs des ansässigen Geschäftes gestattet. Jegliche Fremdnutzung ohne tatsächlichen Besuch – unabhängig davon, ob das Fahrzeug nur kurz gehalten oder abgestellt wird – stellt eine unzulässige Nutzung dar. Eine solche Zuwiderhandlung sowie das unnötige Blockieren der Privatfläche führen zur Erhebung einer Vertragsstrafe. Auch kurzfristige Aufenthalte werden erfasst und entsprechend dokumentiert.
Dies ist doch absolute Verarschung !
Ich war Kunde da ich in einem der Geschäfte etwas abgeholt habe…
Auf meine zweite Email haben Sie gar nicht mehr geantwortet weil das Geld ist vorab überwiesen.
Gegen solche kriminellen Machenschaften muss doch etwas getan werden
einfach übertrieben
ich habe im Dezember habe auf einen Parkplatz ca. 15-20 min gestanden um was zu besorgen, jetzt habe ich eine Rechnung von 47,50 bekommen! einfach übertriebe Rechnung. da ist das falschparken woanders mit 30 Euro günstigen
Das schlimmste Unternehmen, dass ich kenne.
Das schlimmste Unternehmen, dass ich bis jetzt kennengelernt habe. Trotz unbegründeter Zahlungsaufforderung agiert dieses Unternehmen derart aggresiv und nötigend, dass ich mir wünschen würde das diesem Unternehmen die gewerbliche Tätigkeit so schnell wie möglich untersagt wird. Auf meine detaillierten Einwände wird überhaupt nicht eingegangen. Sie stellen die Kommunikation einfach ein und dann kommt die nächste Mahnstufe usw.
Anrufen kann man dort nicht. Eine Mailadresse findet man kaum. Auf der Internetseite wird es einem so schwer wie möglich gemacht Einspruch zu erheben, Usw. Ein schäbiges Verhalten.
Nie mehr werde ich dort in einem Geschäft etwas kaufen. Vielleicht ist es auch eine Masche der Grundstückseigentümer die Mieter (Bäckerei, Grill, Friseur o. ä.) wegen ausbleibender Kunden aus dem Gebäude zu treiben, um es dann anderweitig zu nutzen.
An der Grenze zum Betrug
Am 11.10.25 Habe ich mein KFZ ca. 5min auf einem „Privatparkplatz ausschließlich zum Besuch der anliegenden Geschäfte des Gebäudes Nr. 398“ abgestellt um in einem Restaurant in besagtem Gebäude einen Tisch zu reservieren. (Woran sich natürlich dort keiner mehr erinnert)
Am 23.01.26 flatterte mir eine Zahlungsaufforderung von 47,50€ ins Haus weil ich gegen die AGB der Parkplatzfirma verstoßen hätte „Parken ohne Einkauf in den anliegenden Geschäften“ spätestens zu zahlen bis 26.01.26 (Sonntag)
Es wurde Einspruch auf der angegebene Webadresse eingelegt weil weder in den AGB noch auf dem Parkplatzschild etwas von einem „zwingend erforderlichen Einkauf“ steht. Die Antwort lautete „sie haben gegen die AGB verstoßen“ weder in welcher Form, noch wurde auf den Einspruch eingegangen und „zahlen sie sofort sonst kommen Mahngebühren hinzu“ die Antwort auf eine Frage was ich falsch gemacht habe kam nur eine email das die Firma diese Konversation als beendet.
Der Betrag liegt natürlich selbst mit Mahngebühr noch unter den Bearbeitungsgrenzen der Rechtsschutzversicherung - eine Nachfrage hier hieß : besser Zahlen, die Chance auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben sind in solchen Fällen 50:50.
FAZIT : Geschäfte mit „Privatparkplätzen“ wie ParkVision um jeden Preis meiden
abzocke!!!!
Betrüger von feinsten,ich habe eine…
Betrüger von feinsten,ich habe eine Bescheinigung erhalten das ich falsch geparkt habe und wollte die kontaktieren,habe ich leider nicht geschafft obwohl ich nur kurz da geparkt habe,naja Betrüger aufpassen😡
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