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Unlauteres Geschäftsgebahren. Suhl 98529, Tegut Linsenhofer Str 63. Nicht befahren ohne im Tegut einen Kassenzettel zu holen ^^. 47,50€ Strafe für Wenden auf dem Parkplatz oder selbst fürs Durchfahre... Voir plus

Noté 1 sur 5 étoiles

Nur weil ich keine Geldbörse dabei hatte, um einzukaufen und es erst gemerkt hatte, als ich auch schon das Auto auf den überwachten Parkplatz gefahren hatte, bekam ich nach 10 Monaten die Aufforderun... Voir plus

Noté 1 sur 5 étoiles

Unglaublich! 47,50€,da ich versehentlich die Parkbereiche verwechselt habe. Bin eingefahren und direkt wieder raus,als mir der Fehler aufgefallen ist.Konnte den Parkschein von dem Nachbarparkplatz,den... Voir plus

Noté 1 sur 5 étoiles

Unverschämte Geldabzocke! Selbst wenn man sofort das Auto umarmt, wenn man den Hinweis nicht gleich gelesen hat, werden fast 50 Euro Strafe verhängt. Es interessiert nicht, ob man das erklären kann.... Voir plus

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Mauvais

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Noté 1 sur 5 étoiles

Mit meiner ehrlichen Meinung über…

Mit meiner ehrlichen Meinung über Parkvision würde ich mich hier strafbar machen.
Mein Vergehen war, zu "lange" auf einem Parkplatz gestanden zu haben.
Ich werde künftig das Unternehmen meiden, welches Parkvision mit der Überwachung beauftragt hat und hoffe, dass es viele gleichtun werden.

16 novembre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Betrüger

Betrüger. Betreiben keine Parkraumbewirtschaftung,sondern lediglich Abkassieren von sog. Vrrtragsstrafen bei KFZ-Parkern, die z.B. die Hinweisschildet übersehen haben. Eine echte Parkraumbewirtschaftung findet nicht statt. Geschäfte meiden, die Verträge mit Parkvision geschlossen haben. Das ist die einzig erfolgreiche Methode, diesen Leuten das Handwerk zu legen, da der Gesetzgeber untätig ist.


Ieren

18 septembre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Ein Stern ist noch zu viel -ABZOCKE für kein Vergehen-

Leider würde ich sogar keinen Stern angeben, geht allerdings nicht. Ist das deren Ernst, wir haben umgewendet, weil es auf der Hauptstraße nicht möglich war. Fahrend und keinerlei Parkend. Es war alles leer auf diesem Parkplatz, zumal wir nicht einmal ganz reingefahren sind. Und nun 3 Monate später, kommt ein Strafzettel nach Baden-Württemberg wir müssten 55€ bezahlen, weil wir in NRW falsch geparkt hätten. Wir haben da überhaupt nicht geparkt. Keinen Cent bekommen diese Abzocker, für ein Vergehen das nicht einmal stattgefunden hat. Wo kommen wir denn so langsam hin? Ich bin entsetzt und die machen das scheinbar weiterhin so.

14 novembre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Abzocker

Abzocker. Bin auf einen Parkplatz gefahren um zu wenden, wusste nichtmal das es kostenpflichtig ist. Nach knapp einem halben Jahr bekomme ich einen Brief mit knapp 60€ Strafe. Absolute Frechheit und äußerst ekliges Geschäftsmodell. Auch nachdem ich mich dazu schriftlich geäußert habe beharrt Parkvision auf die Strafe. Möge euch das Geld im Rachen hängen bleiben.

7 mai 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Große Abzocke

Ich habe zwei ca. 3 Minuten im Parkverbot geparkt um einen Freundin um 24:00 Nachts zur Haustür zu begleiten - kein Knöllchen, das mich vor einer Weiderholung warnt - beide male 70 Euro - ich bin gespannt ob noch mehr kommen, da das vergehen über 2 Monate zurück liegt - jeder der eine solch unseriöse Firma Aufträge vergibt sollte boykottiert werden.

27 août 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Warnung vor Flächen mit Parkvision in Map Programm Here we go eintragen

Das einzige was gegen solche ultra dreisten Parkraumbewirtschafter wohl helfen würde, ist alle von Ihnen bewirtschafteten Flächen in Navigationssystemen (z.b. im freien System "Here we go") z.B. mittels Addons kenntlich zu machen. Für die Kunden dieses Parkraumbewirtschafters sollte dieses eindeutig geschäftsschädigend wirken. Mit der Folge, dass sie keine Verträge mit solchen Firmen mehr machen.

25 octobre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Habe für 4 Minuten 47,50 Euro bezahlt

Habe für 4 Minuten 47,50 Euro bezahlt, weil ich nicht im Supermarkt sondern im Handy Shop daneben ein Paket abgegeben habe, morgens um 09.05h. Der Supermarktpakplatz war leer und ich habe niemandem den Parkplatz weggenommen.
Die Firma Parkvision kennt keine Gnade. Die haben nur Augen auf den Euro und nicht für die Situation. Ort: Henkelstrasse, C&M Markt. Es sind überall Kameras am Gebäude angebracht. Bitte an alle, seid vorsichtig wenn ihr dort parkt, sollt ihr unbedingt auch etwas im Markt einkaufen. Alles nur Abzocke.

19 août 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

reine Abzocke

reine Abzocke, nicht bezahlen, für eine Bank wie die VR Bank in Leichlingen mehr als peinlich, mit solch unseriösen Partner zusammen zu arbeiten.

16 octobre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Am 18.08.25

Am 18.08.25 hat meine Tochter auf den Parkplatz Kirchweg58 59071Hamm geparkt.
In der derzeit war in derKirchstraße58 eine Baustelle .Sie war neben an bei einen Eierbauer .Das war 10Minuten.
Soll jetzt 47.50 Euro bezahlen.
Weil sie beim Getränkehändel nichts gekauft hat. Frechheit und Abzocke.

11 octobre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

39 Sek. auf einem Parkvision-Parkplatz 47,50€

Eines Morgens um 9:40 Uhr fuhr ich auf einen Parkvision-Parkplatz um meine Frau zu einem Zahnarzttermin zu bringen. Sie stieg bei laufendem Motor aus und ich verließ umgehend den Parkplatz.
3 Monate später erhielt ich ein Schreiben von Parkvision mit einer Forderung von 47,50€ Vertragsstrafe. nach meinem Widerspruch erhhielt ich 2 Fotos mit von meinem PKW mit Zeitstempel: Einfahrt auf das Gelände 9:40:52 Uhr und das Anhalten des Fahrzeugs (Bremsleuchen aktiv) in der Parkbucht um 9:41:31 Uhr mit dem Text "ich hätte einen Parkplatz blockiert (Auf dem Foto sind direkt neben meinem Fahrzeug sind 4 freie Plätze sichtbar). Die Fotos zeigen also 39 Sekunden auf einem Parkvision Parkplatz. Dafür 47,50€ !

21 février 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Betrug

Betrug, abzocke!!! Ich habe ein Strafzettel 7 Monatten zurück bekommen.. ohne Beweisungen(Foto) weiss ich genau dass ich da nicht war.. Auf der Wiederspruch wird nicht reagiert..

4 septembre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Briefkastenfirma

Obwohl ich auf einem nicht dazugehörigen Parkplatz stand kam ein Brief. Scheint eine Briefkastenfirma zu sein. Die Mitarbeiter, falls es welche gibt sind sicherlich nicht in Deutschland. Einschreiben Kane alle zurück. Verbraucherzentrale ist informiert..

9 septembre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

VORSICHT BETRUGSMASCHE

VORSICHT BETRUGSMASCHE! Mir wurde vorgeworfen, falsch geparkt zu haben mit einer Zahlungsaufforderung iHv 55€. Da ich zum genannten Zeitpunkt woanders geparkt hatte und sogar den Parkticket noch habe (!) , habe ich eine Email geschrieben, mit der Bitte der Sache nachzugehen. Zurück kam nur eine extrem unfreundliche und unprofessionelle Mail, die nicht auf meine Fragen eingegangen ist. Als ich eine weitere Mail geschrieben habe und auf meine Fragen eine Antwort haben wollte, wurde mir mitgeteilt, dass meine Mails nicht mehr beantwortet werden und mir wurde mit einer Mahnung gedroht!!! Das ist die reinste Abzocke. Fotografiert immer eure Autos beim Parken mit Uhrzeit und Datum. Dann könnt ihr rechtlich gegen dieses betrügerische Unternehmen vorgehen!

17 septembre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Park vision die RaubRitter

Ich muss wirklich sagen das sind Raub Ritter
Stellen fristen von 10 tage brauchen selber monte für das schreiben .
Sind Familien die auch im Urlaub sind ,und die Frist nicht einhalten können .
Schreiben die Firma an das man grade aus dem Urlaub zurück sind .Und das Geld morgen Überweisen würden.
Anworten sogar mit unmöglichen Sätzen.
Kann nicht verstehen das die Volksbank mit so ein Unternehmen arbeitet .
Aber der Name schon Volks ist wie in der Politik volksverarschung .
Grund die Bank zuweckseln.
Man sollte auch das Parkvision mal die Russen melden Vielleicht sickt Potin da mal eine Drohne hin .
Das Unternehmen ist der Dreck in Deutschland, so geht die Wirtschaft zugrunde .

24 septembre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Diese Firma versucht …

Diese Firma versucht das Geschäftsmodell des mittelalterlichen Raubritters aufleben zu lassen.
Ich - für meinen Teil - meide zukünftig alle Geschäfte, wo Parkvision seine Finger im Spiel hat.

13 septembre 2025
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Abzocke ohne Beweismittel Kameras und Hinweisschilder existieren überhaupt nicht!!!

Achtung Abzocke es werden Zahlungsaufforderungen verschickt, obwohl die Kameras und Hinweisschilder entfernt werden mussten!
Unseriös kann man unterschreiben. Die Firma Parkvision verschickt tatsächlich Zahlungsaufforderungen zu Objekten an denen sie die Kameras und Hinweisschilder entfernen mussten. Hier wurde sogar die Post an ihrem Lager Ostlandstr.34-46 in Köln) mit Knollen bombardiert. Heute erinnern nur noch Löcher in der Wand an die Kameras. Trotzdem versucht die Firma weiter Geld einzutreiben. Als Zeuge ( HANR/DE/1020) wird im Schreiben eine Kamera genannt, die gar nicht mehr existiert. Ein DSGVO Verstoß ist anzunehmen, da die Kameras und Hinweisschilder kurzfristig nach Installation wieder demontiert wurden. Die Landesdatenschutzbehörde wird informiert!
Wer eine Zahlungsaufforderung zu Unrecht erhält, sollte nicht auf die Drohschreiben mit einer Zahlung antworten, sondern so!

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Videoüberwachung unzulässig war:

1. Rechtsgrundlage fehlt
Nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit einer gesetzlichen Grundlage oder einer wirksamen Einwilligung zulässig. Beides lag hier nicht vor.

2. Fehlende Transparenz / Hinweis¬schilder
Die erforderlichen Informationen nach Art. 13 DSGVO (wer ist verantwortlich, Zweck der Verarbeitung, Dauer der Speicherung, Rechtsbehelfe etc.) wurden nicht ordnungsgemäß bereitgestellt. Die Hinweisschilder, die ursprünglich angebracht waren, wurden zwischenzeitlich entfernt. Dies bestätigt die Rechtswidrigkeit der Überwachung.

3. Unverhältnismäßigkeit
Die permanente Erfassung aller einfahrenden Fahrzeuge dient nicht dem Schutz vor Gefahren, sondern allein der Verfolgung von Vertragsstrafen. Dies ist kein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und daher unzulässig.

4. Folge: Beweisverwertungsverbot
Rechtswidrig erhobene Daten dürfen nicht zur Begründung einer Forderung verwendet werden (vgl. Rechtsprechung des BGH zu Dashcam-Aufnahmen, Az. VI ZR 233/17).

Aus den oben genannten Gründen sind die angeblich erhobenen Beweise unverwertbar. Eine Forderung, die allein hierauf gestützt wird, ist unbegründet und zurückzuweisen.

22 août 2025
Avis spontané

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