Absolut kundenunfreundlich und nicht mehr zeitgemäß! Parkcontrol24 bietet leider ausschließlich Kreditkartenzahlung an. Keine einzige Alternative! Weder PayPal noch Klarna, Apple Pay oder Bar... Voir plus
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Ich bin sehr zufrieden, es wurde sich schnell, freundlich und unkompliziert gekümmert. Alles sehr diskret gehalten und kundenfreundlich. Ich kann eine absolute Empfehlung aussprechen! Es ist komplett... Voir plus
Wir nutzen ParkControl24 für unsere gewerblichen Parkplätze. Bevor wir uns dafür entschieden haben, hatten wir bereits vieles versucht, um das ständige Fremdparken in den Griff zu bekommen. Auch... Voir plus
Mein von der gesamten Familie genutztes Fahrzeug stand wohl vor 3 Monaten ohne sichtbare Parkscheibe auf dem Parkplatz von Norma in der Kreillerstr. 21 in München. Das Abzock-Unternehmen Parkcontrol24... Voir plus
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Ich bin sehr zufrieden
Ich bin sehr zufrieden, und langsam haben auch viele Falschparker gelernt nicht mehr zuzuparken. Danke 🙏

Réponse de Parkcontrol24
Durch Parkcontrol konten wir die…
Durch Parkcontrol konten wir die Falschparker auf unseren Parkplätzen mehr als halbieren.

Réponse de Parkcontrol24
Danke Parkcontrol24
Dank Parkcontrol24 werden meine Parkplätze kontrolliert und gleich reguliert. Seit dem habe ich wenige Falschparker auf meinem Privatgrundstück. Danke an das Team 👍

Réponse de Parkcontrol24
mein Parkplatz ist dauerhaft frei von Schwarzparker
Parkcontrol24 kümmert sich darum für mich, sodass ich keinen Stress mehr habe und mein Parkplatz immer frei bleibt.

Réponse de Parkcontrol24
Die Aufträge werden schnellstmöglich…
Die Aufträge werden schnellstmöglich erledigt. Sehr nettes und kompetentes Team.
Kann ich nur empfehlen.

Réponse de Parkcontrol24
Ich bin sehr zufrieden mit der Wirkung…
Ich bin sehr zufrieden mit der Wirkung und Abschreckung für Falschparker.
Vielen Dank auch für die hilfreiche Kommunikation mit den Mitarbeitern.

Réponse de Parkcontrol24
Effektive Lösung gegen Falschparker. Klare Empfehlung!
Wir hatten ständig Probleme mit Falschparkern auf unserem angemieteten Privatparkplatz – so schlimm, dass wir morgens oft keinen Platz hatten und uns anderweitig umsehen mussten, obwohl alles klar ausgeschildert war. Anfangs haben wir noch Hinweise an die Windschutzscheiben gelegt, aber selbst diese wurden teilweise zerknüllt auf dem Boden wiedergefunden. Schließlich haben wir uns an Parkcontrol24 gewandt. Am Anfang war das Gejammer bei den Falschparkern groß, aber laut erfassten Kennzeichen waren es fast immer die gleichen Fahrzeuge. Mittlerweile ist Ruhe eingekehrt und wir sind wirklich sehr zufrieden. Die negativen Bewertungen kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Wer falsch parkt, geht eben das Risiko ein, ein Knöllchen zu bekommen – egal ob auf einem privaten oder öffentlichen Parkplatz. Wie hoch dieses ausfällt, ist dann letztlich Glückssache.
Für Eigentümer bzw. Vermieter ist der Service auf jeden Fall zu empfehlen.

Réponse de Parkcontrol24
Hervorragender Service und total…
Hervorragender Service und total unkompliziert. Vielen Dank für die Hilfe beim Freihalten unserer Einfahrt.

Réponse de Parkcontrol24
Schnelle unkomplizierte Abwicklung der…
Schnelle unkomplizierte Abwicklung der Parksünder. Seitdem ich diesen Dienst beanspruche, habe ich viel weniger Schwierigkeiten mit Autofahrern, die mein Fahrzeug blockieren auf dem Privatgrundstück. Und für alle, die sich darüber aufregen, parkt anständig und respektiert einfach die Regeln !

Réponse de Parkcontrol24
Gute Erfahrungen - weniger Probleme
Seit Parkcontrol24 uns unterstützt, haben wir weniger Probleme mit Falschparkern. Die Kommunikation ist immer gut und offen !

Réponse de Parkcontrol24
Einfach nur top
Einfach nur top! Von der Erfassung bis zur Auszahlung ein toller Service. Hier parkt so schnell niemand ein 2tes Mal falsch.

Réponse de Parkcontrol24
Unseriös. Wiederspruch einlegen!
Wir haben ein "Knöllchen" für 145 Euro geschickt bekommen weil wir vor einer Einfahrt am Straßenrand standen, auf den "Beweisfotos" sind wir sogar im Auto zu sehen!
Wenn ihr nicht zu 100% sicher seid, dass die Höhe der Strafe gerechtfertigt ist, auf jeden Fall widersprechen!
Vielleicht helfen ja hier ein Paar Formulierungen unseren Wiederspruchs auch anderen weiter:
1. Fehlende Besitzstörung / Sofortige Räumungsbereitschaft
Wie aus der von Ihnen angefertigten fotodokumentarischen Beweisaufnahme ersichtlich ist,
befand sich zum Zeitpunkt der Feststellung eine Person (meine Ehefrau nebst Kind) im Fahrzeug. Das Fahrzeug war somit zu keinem Zeitpunkt
„abgestellt“. Es bestand eine unmittelbare Räumungsbereitschaft; bei einer entsprechenden
Aufforderung hätte das Fahrzeug die Örtlichkeit sofort verlassen können. Eine Besitzstörung im
Sinne des § 858 BGB, die eine Schadensersatzpflicht auslösen würde, liegt somit nicht vor.
2. Öffentlich-rechtlicher Charakter der Fläche
Bei dem betreffenden Ort (...) handelt es sich nicht um
eine klar abgegrenzte private Fläche, sondern um einen öffentlichen Gehweg bzw. einen Bereich,
der dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen ist. Die Verfolgung von Halte- oder
Parkverstößen obliegt hier ausschließlich den zuständigen Ordnungsbehörden. Eine Abtretung
hoheitlicher Aufgaben an ein privates Unternehmen wie das Ihre ist rechtlich nicht zulässig.
3. Mangelhafte Beschilderung
Es mangelt an einer hinreichend deutlichen und gut sichtbaren Beschilderung im Bereich der Ausfahrt/Zufahrt, die auf eine private Überwachung oder die Geltung von
Vertragsstrafen/Schadensersatzpauschalen hinweist. Ohne eine solche Beschilderung kann kein
wirksamer Vertrag durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Ohne eine richterliche Prüfung
wird keine Zahlung geleistet.
4. Unverhältnismäßigkeit der Forderung
Die geforderte Summe von 145,00 EUR ist grob unverhältnismäßig. Nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Entgelte für Parkverstöße auf
Privatgrundstücken das Niveau ortsüblicher Bußgelder im öffentlichen Raum nicht exzessiv
übersteigen. Eine Pauschale von 145,00 EUR steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen
Schaden und stellt eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar.
5. Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
Ihr Vorgehen, ein besetztes Fahrzeug ohne vorherige Ansprache der Fahrzeuginsassen lediglich
zu fotografieren, um eine hohe Forderung zu generieren, verstößt gegen die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Eine kurze Aufforderung zum Wegfahren wäre das
mildere und gebotene Mittel gewesen.
Fristsetzung und weiteres Vorgehen:
Ich fordere Sie auf, die Forderung bis spätestens zum 12.03.2026 (14 Tage nach diesem
Schreiben) fallen zu lassen und mir den Verzicht auf weitere Maßnahmen schriftlich zu
bestätigen.
Einer rein formlosen Ablehnung dieses Widerspruchs ohne detaillierte Eingehen auf die oben
genannten Punkte werde ich nicht akzeptieren. Sollten Sie die Forderung weiter verfolgen oder
ein Inkassobüro beauftragen, werde ich die Angelegenheit ohne weitere Korrespondenz meiner
Rechtsvertretung sowie der Verbraucherzentrale übergeben.
Zudem untersage ich die Speicherung meiner Daten für Marketingzwecke und fordere nach
Abschluss dieses Vorgangs die Löschung meiner Daten gemäß Art. 17 DSGVO.
145€ Gebühren
Es werden 145€ Gebühren verlangt für einen Privatweg (nicht Parkplatz), welcher eine Sackgasse ist und völlig unbeschildert. Kein Hinweis auf die Firma und ihre Vertragsstrafen. Ja, an der Stelle ist ein Halteverbotsschild, aber 145€ sind übertrieben, wenn der Höchstsatz der StVO für's Falschparken bei ca. 50€ liegt. Noch dazu wurde der angebliche Verstoß per Foto festgehalten, aber dieses ist nicht beigefügt und die falsche Automarke benannt. Kommt mir alles sehr unseriös vor.
Nachtrag nach Antwort des Unternehmens: An der Stelle existiert definitiv kein Schild und nach Rücksprache mit einem Geschäft vor Ort, hat ein einziger Anwohner Parkcontrol24 beauftragt, was ebenfalls zu einer rechtswidrigen Überwachung der kompletten Straße führt.

Réponse de Parkcontrol24
Reine Abzocke und antwortet mit…
Reine Abzocke und antwortet mit Standardnachrichten. Ich werde das nicht zahlen.
Verweise für alle die hier lesen nochmal auf das Oberlandsgericht Bamberg Aktenzeichen: 3 UKl 21/25 e.

Réponse de Parkcontrol24
Teures Parken
Seit einigen Monaten wird der Parkplatz unseres Discounters in München von der Firma Parkcontrol24 überwacht. Heute habe wir eine Zahlungsaufforderung über 64,60 Euro der Firma Parkcontrol24 zugestellt bekommen. (Linienübertretung vom 13.11.2025 11:22 Uhr) Auf dem Überwachungsphoto ist erkennbar, dass wir die gelbe Parklinie überschritten haben. Parken in der Linie war nicht möglich, da das neben uns geparkte Fahrzeug bereits einen Teil der markierten Parkbucht eingenommen und zugeparkt hatte. Dies ist auf dem Photo gut zu sehen.
Eine Parkscheibe hatten wir gemäß dem Hinweisschild ordnungsgemäß im Auto platziert.
Ein Widerspruch bei der Firma Parkcontrol24 wurde online mit einer Gebührenandrohung sofort abgewiegelt, der Einspruch wurde automatisch als ungültig eingeordnet. Man wird dadurch mehr oder weniger gezwungen sich nicht zu wehren und zu bezahlen.
Wir sind über das Vorgehen der Überwachungsfirma dermaßen verärgert, dass wir künftig jeden von der Firma Parkcontrol24 überwachten Parkplatz meiden werden und somit auch bei Geschäften, die mit dieser Firma zusammenarbeiten nicht mehr einkaufen.

Réponse de Parkcontrol24
Unseriöses Verhalten
Der Ton in dem mit einem geschrieben wird ist unmöglich. Und wen man Einspruch einlegen möchte , wird darauf hingewiesen das man nochmal eine Strafe Zahlen muss falls der Einspruch als ungültig eingeordnet wird. Und das , ist wohlmöglich die größte Frechheit. Man wird dadurch mehr oder weniger gezwungen sich nicht zu Wehren und einfach zu bezahlen . Ohne Worte !

Réponse de Parkcontrol24
WICHTIGES UPDATE: Juristische Prüfung & Fehlende Zulassung
Ich habe weiter recherchiert: Laut aktuellen Berichten (u.a. ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner) steht Parkcontrol24 massiv in der Kritik. Hier sind Fakten, die jeder Betroffene kennen sollte:
• Verstoß gegen das
Rechtsdienstleistungsgesetz: Das
Unternehmen macht Forderungen für Dritte geltend, ohne die erforderliche Erlaubnis im Rechtsdienstleistungsregister zu haben.
Das ist ein klarer Gesetzesverstoß!
• Keine Berechtigung: Es wird kritisiert, dass Parkcontrol24 sogar Forderungen für Grundstücke erhebt, die gar nicht unter ihrer Verwaltung stehen.
• Behörden-Erfolg: Der ADAC hat bereits Beschwerde beim Bundesamt für Justiz eingereicht - mit Erfolg! Die Behörde hat den Sachverhalt bestätigt und weitere Prüfungen eingeleitet.
Mein Fall:
Achtung vor dem 'App-Melde-System':
Ein Hausbesitzer nutzt hier offenbar eine App, um manuell Handyfotos von Fahrzeugen hochzuladen. Da der Weg ein Gemeinschaftseigentum ist und ein Wegerecht besteht, ist diese 'private Knöllchen-Jagd' per App rechtlich extrem fragwürdig. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz prüft bereits, ob diese Art der systematischen Datenerfassung und Weitergabe an private Firmen überhaupt zulässig ist.
Die Inkasso-Falle aus der Schweiz (MINDFields AG)
"Wer nicht sofort zahlt, bekommt Post von der MINDFields AG (InkassoZentrum) aus der Schweiz. Fallt nicht auf deren Taktik rein:
• Einschüchterung mit Flaggen: Die Briefe nutzen deutsche Flaggenfarben und Begriffe wie 'gerichtliche Eskalation', um staatliche Autorität vorzugaukeln. Es ist eine private Firma aus der Schweiz!
• Wucher-Gebühren: Die Forderung springt in kürzester Zeit von 55 € auf über 234 €.
Solche Gebühren sind in Deutschland völlig unverhältnismäßig und vor Gericht kaum durchsetzbar.
• Der 'Einigungsvorschlag' ist eine Falle:
Sie bieten Ratenzahlung an. Unterschreibt nichts! Mit einer Unterschrift oder Zahlung erkennt ihr die (unberechtigte) Forderung rechtlich an und verliert eure Einspruchsrechte.
• Sitz im Ausland: Die Firma nutzt eine Briefkastenadresse in München, sitzt aber in der Schweiz. Das erschwert rechtliche Schritte gegen sie, macht es für sie aber auch fast unmöglich, wegen solcher Kleinstbeträge in Deutschland effektiv zu klagen.
Mein Tipp: Wer widersprochen hat und wessen Fall beim Datenschutz (LDA) liegt, sollte sich von diesem bunten Papier nicht einschüchtern lassen. Es ist reines Psychospiel!
Update:
Nach der Auseinandersetzung wurde festgestellt, dass die Forderung unberechtigt war.
Besonders kritisch sehe ich das Modell der Halterabfrage beim KBA, wenn diese durch Privatpersonen via App angestoßen wird. Hier bestehen aus meiner Sicht erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, was auch die Chancen auf Schadensersatz wegen unberechtigter Halterabfrage erhöhen kann.
Ich kann nur jedem raten, solche Forderungen juristisch prüfen zu lassen.
Update zur Antwort des Unternehmens:
Es ist interessant, dass PARKcontrol24 hier pauschal auf den § 39 StVG verweist. Fakt ist jedoch: Die Halterabfrage ist nur bei einem berechtigten Interesse zulässig. Wenn die Meldung jedoch durch Privatpersonen (z. B. via Drittanbieter-Apps) erfolgt, ohne dass das Unternehmen selbst den Verstoß festgestellt hat, sehen viele Gerichte und Datenschutzbeauftragte hier einen Verstoß gegen die DSGVO (vgl. aktuelle Rechtsprechung zu "privaten Parkraumwächtern").
Bezüglich des Aktenzeichens: Ich werde dieses nicht öffentlich in einem Forum posten, um meine Privatsphäre zu schützen. Den Nachweis über den Verfahrensausgang habe ich jedoch bereits direkt an Trustpilot zur Verifizierung übermittelt. Dass Sie versuchen, meine Bewertung als „unrichtig" darzustellen, statt den Fehler intern zu prüfen, spricht für Ihre Kundenkommunikation.

Réponse de Parkcontrol24
Exzellent!
Als Eigentümer eines Gesundheitszentrums mit Arztpraxen, Apotheke und weiteren Einrichtungen stellen wir unseren Kunden und Patienten kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Leider kam es immer wieder zur Zweckentfremdung dieser Parkflächen, was besonders für wirklich Bedürftige problematisch war.
Dank ParkControl 24 haben wir eine einfache, effektive und nachhaltige Lösung gefunden, um den Parkraum fair zu regeln und unseren Kunden und Patienten wieder zuverlässig das Parken zu ermöglichen. Die Umsetzung war unkompliziert und das Ergebnis überzeugt. Vielen Dank an das Team von ParkControl 24 – weiter so!

Réponse de Parkcontrol24
Pure Abzocke
Unfassbar welche Geschäftsgebaren diese Unternehmung anwendet. Als Kfz-Fahrer, der auf einem Parkplatz - baugleich dem öffentlichen Parkplatz nebenan - wendete, wurde mir eine Rechnung über 137,50 gestellt. Ich verstehe total, dass Parkplätze vor unberechtigtem Parken irgendwie geschützt werden müssen. Geschieht dies gut ausgeschildert, weiß jeder, der trotzdem dort parkt, auf was er sich einlässt. Aber 137.50EUR fürs Wenden auf einem reinen Parkplatz (keine Einfahrt o.ä.) bezahlen zu sollen, fühlt sich nach Abzocke an. Den Grundstücksbesitzern kann ich nur raten, seriösere Anbieter auszuwählen.

Réponse de Parkcontrol24
Bin sehr zufrieden
Bin sehr zufrieden, haben sehr nette und hilfsbereit Mitarbeiter die arbeiten. Hatte schon andere Firma die sehr viel schlechter war.

Réponse de Parkcontrol24
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