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Noté 1 sur 5 étoiles

Absolut kundenunfreundlich und nicht mehr zeitgemäß! Parkcontrol24 bietet leider ausschließlich Kreditkartenzahlung an. Keine einzige Alternative! Weder PayPal noch Klarna, Apple Pay oder Bar... Voir plus

Noté 5 sur 5 étoiles

Ich bin sehr zufrieden, es wurde sich schnell, freundlich und unkompliziert gekümmert. Alles sehr diskret gehalten und kundenfreundlich. Ich kann eine absolute Empfehlung aussprechen! Es ist komplett... Voir plus

Noté 5 sur 5 étoiles

Wir nutzen ParkControl24 für unsere gewerblichen Parkplätze. Bevor wir uns dafür entschieden haben, hatten wir bereits vieles versucht, um das ständige Fremdparken in den Griff zu bekommen. Auch... Voir plus

Noté 1 sur 5 étoiles

Mein von der gesamten Familie genutztes Fahrzeug stand wohl vor 3 Monaten ohne sichtbare Parkscheibe auf dem Parkplatz von Norma in der Kreillerstr. 21 in München. Das Abzock-Unternehmen Parkcontrol24... Voir plus

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3,3

Moyen

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342 avis

5 étoiles
4 étoiles
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Noté 5 sur 5 étoiles

Ich bin sehr zufrieden

Ich bin sehr zufrieden, und langsam haben auch viele Falschparker gelernt nicht mehr zuzuparken. Danke 🙏

18 mars 2026
Avis spontané
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Danke, Delia! Dass die Falschparker langsam dazulernen, ist das schönste Ergebnis. 🙏

Noté 5 sur 5 étoiles

Durch Parkcontrol konten wir die…

Durch Parkcontrol konten wir die Falschparker auf unseren Parkplätzen mehr als halbieren.

17 mars 2026
Avis spontané
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Réponse de Parkcontrol24

Die Falschparker mehr als halbiert — danke, Rochus, das freut uns sehr!

Noté 5 sur 5 étoiles

Danke Parkcontrol24

Dank Parkcontrol24 werden meine Parkplätze kontrolliert und gleich reguliert. Seit dem habe ich wenige Falschparker auf meinem Privatgrundstück. Danke an das Team 👍

17 mars 2026
Avis spontané
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Réponse de Parkcontrol24

Danke, Yener! Dass Ihr Privatgrundstück jetzt zuverlässig kontrolliert wird, geben wir gern ans Team weiter. 👍

Noté 5 sur 5 étoiles

mein Parkplatz ist dauerhaft frei von Schwarzparker

Parkcontrol24 kümmert sich darum für mich, sodass ich keinen Stress mehr habe und mein Parkplatz immer frei bleibt.

17 mars 2026
Avis spontané
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Réponse de Parkcontrol24

Danke, Nazim! Dass Ihr Parkplatz frei bleibt und Sie keinen Stress mehr haben, ist genau unser Ziel.

Noté 5 sur 5 étoiles

Die Aufträge werden schnellstmöglich…

Die Aufträge werden schnellstmöglich erledigt. Sehr nettes und kompetentes Team.
Kann ich nur empfehlen.

17 mars 2026
Avis spontané
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Réponse de Parkcontrol24

Danke, Petrik! Schnelle Bearbeitung und ein kompetentes Team — schön, dass Sie uns empfehlen.

Noté 5 sur 5 étoiles

Ich bin sehr zufrieden mit der Wirkung…

Ich bin sehr zufrieden mit der Wirkung und Abschreckung für Falschparker.
Vielen Dank auch für die hilfreiche Kommunikation mit den Mitarbeitern.

17 mars 2026
Avis spontané
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Réponse de Parkcontrol24

Danke! Dass Wirkung und Abschreckung gegen Falschparker spürbar sind und die Kommunikation hilft, freut uns.

Noté 5 sur 5 étoiles

Effektive Lösung gegen Falschparker. Klare Empfehlung!

Wir hatten ständig Probleme mit Falschparkern auf unserem angemieteten Privatparkplatz – so schlimm, dass wir morgens oft keinen Platz hatten und uns anderweitig umsehen mussten, obwohl alles klar ausgeschildert war. Anfangs haben wir noch Hinweise an die Windschutzscheiben gelegt, aber selbst diese wurden teilweise zerknüllt auf dem Boden wiedergefunden. Schließlich haben wir uns an Parkcontrol24 gewandt. Am Anfang war das Gejammer bei den Falschparkern groß, aber laut erfassten Kennzeichen waren es fast immer die gleichen Fahrzeuge. Mittlerweile ist Ruhe eingekehrt und wir sind wirklich sehr zufrieden. Die negativen Bewertungen kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Wer falsch parkt, geht eben das Risiko ein, ein Knöllchen zu bekommen – egal ob auf einem privaten oder öffentlichen Parkplatz. Wie hoch dieses ausfällt, ist dann letztlich Glückssache.
Für Eigentümer bzw. Vermieter ist der Service auf jeden Fall zu empfehlen.

17 mars 2026
Avis spontané
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Réponse de Parkcontrol24

Was für eine Rückmeldung — danke, Anne! Dass nach den immer gleichen Kennzeichen jetzt Ruhe eingekehrt ist, zeigt genau, wofür wir da sind. Für Eigentümer und Vermieter machen wir weiter so.

Noté 5 sur 5 étoiles

Hervorragender Service und total…

Hervorragender Service und total unkompliziert. Vielen Dank für die Hilfe beim Freihalten unserer Einfahrt.

17 mars 2026
Avis spontané
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Réponse de Parkcontrol24

Danke, Eugen! Dass wir Ihre Einfahrt unkompliziert freihalten konnten, freut uns sehr.

Noté 5 sur 5 étoiles

Schnelle unkomplizierte Abwicklung der…

Schnelle unkomplizierte Abwicklung der Parksünder. Seitdem ich diesen Dienst beanspruche, habe ich viel weniger Schwierigkeiten mit Autofahrern, die mein Fahrzeug blockieren auf dem Privatgrundstück. Und für alle, die sich darüber aufregen, parkt anständig und respektiert einfach die Regeln !

17 mars 2026
Avis spontané
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Danke, Oliver! Dass Sie auf Ihrem Privatgrundstück kaum noch blockiert werden, freut uns — und den Hinweis am Ende unterschreiben wir: einfach die Regeln respektieren.

Noté 5 sur 5 étoiles

Gute Erfahrungen - weniger Probleme

Seit Parkcontrol24 uns unterstützt, haben wir weniger Probleme mit Falschparkern. Die Kommunikation ist immer gut und offen !

17 mars 2026
Avis spontané
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Sehr geehrte Frau Sridharan,

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihr Feedback! Umso schöner, dass Sie eine spürbare Verbesserung feststellen und die Zusammenarbeit als angenehm empfinden.

Herzliche Grüße

Sabine Knorps
PARKcontrol24 - Team

Noté 5 sur 5 étoiles

Einfach nur top

Einfach nur top! Von der Erfassung bis zur Auszahlung ein toller Service. Hier parkt so schnell niemand ein 2tes Mal falsch.

17 mars 2026
Avis spontané
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Sehr geehrte Frau Kislat,

Vielen Dank für das tolle Feedback! Freut uns sehr, dass Sie mit dem gesamten Ablauf so zufrieden sind. Genau so soll es sein 👍

Liebe Grüße,

Marina Schreiber
PARKcontrol24 - Team

Noté 1 sur 5 étoiles

Unseriös. Wiederspruch einlegen!

Wir haben ein "Knöllchen" für 145 Euro geschickt bekommen weil wir vor einer Einfahrt am Straßenrand standen, auf den "Beweisfotos" sind wir sogar im Auto zu sehen!
Wenn ihr nicht zu 100% sicher seid, dass die Höhe der Strafe gerechtfertigt ist, auf jeden Fall widersprechen!
Vielleicht helfen ja hier ein Paar Formulierungen unseren Wiederspruchs auch anderen weiter:

1. Fehlende Besitzstörung / Sofortige Räumungsbereitschaft
Wie aus der von Ihnen angefertigten fotodokumentarischen Beweisaufnahme ersichtlich ist,
befand sich zum Zeitpunkt der Feststellung eine Person (meine Ehefrau nebst Kind) im Fahrzeug. Das Fahrzeug war somit zu keinem Zeitpunkt
„abgestellt“. Es bestand eine unmittelbare Räumungsbereitschaft; bei einer entsprechenden
Aufforderung hätte das Fahrzeug die Örtlichkeit sofort verlassen können. Eine Besitzstörung im
Sinne des § 858 BGB, die eine Schadensersatzpflicht auslösen würde, liegt somit nicht vor.

2. Öffentlich-rechtlicher Charakter der Fläche
Bei dem betreffenden Ort (...) handelt es sich nicht um
eine klar abgegrenzte private Fläche, sondern um einen öffentlichen Gehweg bzw. einen Bereich,
der dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen ist. Die Verfolgung von Halte- oder
Parkverstößen obliegt hier ausschließlich den zuständigen Ordnungsbehörden. Eine Abtretung
hoheitlicher Aufgaben an ein privates Unternehmen wie das Ihre ist rechtlich nicht zulässig.

3. Mangelhafte Beschilderung
Es mangelt an einer hinreichend deutlichen und gut sichtbaren Beschilderung im Bereich der Ausfahrt/Zufahrt, die auf eine private Überwachung oder die Geltung von
Vertragsstrafen/Schadensersatzpauschalen hinweist. Ohne eine solche Beschilderung kann kein
wirksamer Vertrag durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Ohne eine richterliche Prüfung
wird keine Zahlung geleistet.

4. Unverhältnismäßigkeit der Forderung
Die geforderte Summe von 145,00 EUR ist grob unverhältnismäßig. Nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Entgelte für Parkverstöße auf
Privatgrundstücken das Niveau ortsüblicher Bußgelder im öffentlichen Raum nicht exzessiv
übersteigen. Eine Pauschale von 145,00 EUR steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen
Schaden und stellt eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar.

5. Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
Ihr Vorgehen, ein besetztes Fahrzeug ohne vorherige Ansprache der Fahrzeuginsassen lediglich
zu fotografieren, um eine hohe Forderung zu generieren, verstößt gegen die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Eine kurze Aufforderung zum Wegfahren wäre das
mildere und gebotene Mittel gewesen.

Fristsetzung und weiteres Vorgehen:
Ich fordere Sie auf, die Forderung bis spätestens zum 12.03.2026 (14 Tage nach diesem
Schreiben) fallen zu lassen und mir den Verzicht auf weitere Maßnahmen schriftlich zu
bestätigen.

Einer rein formlosen Ablehnung dieses Widerspruchs ohne detaillierte Eingehen auf die oben
genannten Punkte werde ich nicht akzeptieren. Sollten Sie die Forderung weiter verfolgen oder
ein Inkassobüro beauftragen, werde ich die Angelegenheit ohne weitere Korrespondenz meiner
Rechtsvertretung sowie der Verbraucherzentrale übergeben.

Zudem untersage ich die Speicherung meiner Daten für Marketingzwecke und fordere nach
Abschluss dieses Vorgangs die Löschung meiner Daten gemäß Art. 17 DSGVO.

1 mars 2026
Noté 1 sur 5 étoiles

145€ Gebühren

Es werden 145€ Gebühren verlangt für einen Privatweg (nicht Parkplatz), welcher eine Sackgasse ist und völlig unbeschildert. Kein Hinweis auf die Firma und ihre Vertragsstrafen. Ja, an der Stelle ist ein Halteverbotsschild, aber 145€ sind übertrieben, wenn der Höchstsatz der StVO für's Falschparken bei ca. 50€ liegt. Noch dazu wurde der angebliche Verstoß per Foto festgehalten, aber dieses ist nicht beigefügt und die falsche Automarke benannt. Kommt mir alles sehr unseriös vor.

Nachtrag nach Antwort des Unternehmens: An der Stelle existiert definitiv kein Schild und nach Rücksprache mit einem Geschäft vor Ort, hat ein einziger Anwohner Parkcontrol24 beauftragt, was ebenfalls zu einer rechtswidrigen Überwachung der kompletten Straße führt.

12 mars 2026
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Guten Tag Frau Julia, danke für Ihre Rückmeldung. Wir möchten Ihnen gerne ein paar Punkte erläutern: Bei dem von Ihnen genannten Standort handelt es sich um einen Privatparkplatz, der durch den Eigentümer bewirtschaftet wird. Die Beschilderung mit Halteverbotsschild und Hinweis auf die Vertragsstrafe ist vor Ort vorhanden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nicht nach der StVO, da es sich um Privatgrund handelt – hier gelten die vertraglichen Bedingungen, die am Parkplatz ausgeschildert sind. Was die Fotodokumentation betrifft: Sollte tatsächlich die falsche Automarke erfasst worden sein, nehmen wir das sehr ernst. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen an service@parkcontrol24.de, damit wir den Fall nochmal genau prüfen können. Viele Grüße, M. Weber – PARKcontrol24 Sachbearbeitung

Noté 1 sur 5 étoiles

Reine Abzocke und antwortet mit…

Reine Abzocke und antwortet mit Standardnachrichten. Ich werde das nicht zahlen.

Verweise für alle die hier lesen nochmal auf das Oberlandsgericht Bamberg Aktenzeichen: 3 UKl 21/25 e.

14 janvier 2026
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Guten Tag, schade, dass Sie so unzufrieden sind. Wir können Ihren Ärger nachvollziehen, möchten aber darauf hinweisen, dass wir auf jede Bewertung individuell eingehen – von Standardnachrichten kann also keine Rede sein. Was das von Ihnen genannte Aktenzeichen betrifft: Gerichtsurteile beziehen sich immer auf den konkreten Einzelfall und lassen sich nicht pauschal auf andere Sachverhalte übertragen. Unsere Vertragsstrafen basieren auf einer klaren vertraglichen Grundlage zwischen Grundstückseigentümer und Parkenden. Wenn Sie den Vorgang mit uns klären möchten, erreichen Sie uns unter service@parkcontrol24.de. Wir sind offen für eine sachliche Prüfung Ihres Falls. K. Hoffmann – PARKcontrol24

Noté 1 sur 5 étoiles

Teures Parken

Seit einigen Monaten wird der Parkplatz unseres Discounters in München von der Firma Parkcontrol24 überwacht. Heute habe wir eine Zahlungsaufforderung über 64,60 Euro der Firma Parkcontrol24 zugestellt bekommen. (Linienübertretung vom 13.11.2025 11:22 Uhr) Auf dem Überwachungsphoto ist erkennbar, dass wir die gelbe Parklinie überschritten haben. Parken in der Linie war nicht möglich, da das neben uns geparkte Fahrzeug bereits einen Teil der markierten Parkbucht eingenommen und zugeparkt hatte. Dies ist auf dem Photo gut zu sehen.
Eine Parkscheibe hatten wir gemäß dem Hinweisschild ordnungsgemäß im Auto platziert.
Ein Widerspruch bei der Firma Parkcontrol24 wurde online mit einer Gebührenandrohung sofort abgewiegelt, der Einspruch wurde automatisch als ungültig eingeordnet. Man wird dadurch mehr oder weniger gezwungen sich nicht zu wehren und zu bezahlen.
Wir sind über das Vorgehen der Überwachungsfirma dermaßen verärgert, dass wir künftig jeden von der Firma Parkcontrol24 überwachten Parkplatz meiden werden und somit auch bei Geschäften, die mit dieser Firma zusammenarbeiten nicht mehr einkaufen.

13 novembre 2025
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Guten Tag, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihren Fall so detailliert zu schildern. Ich verstehe, dass eine Zahlungsaufforderung immer unangenehm ist, besonders wenn man das Gefühl hat, alles richtig gemacht zu haben. Zur Linienübertretung: Die Parkmarkierungen dienen dazu, eine geordnete Nutzung des Parkplatzes für alle Kunden sicherzustellen. Wenn ein Fahrzeug über die Markierung hinaussteht – auch wenn das durch andere Fahrzeuge begünstigt wurde – schränkt das die Nutzbarkeit der angrenzenden Stellplätze ein. Unsere Kontrolleure dokumentieren den Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle fotografisch, können aber leider nicht beurteilen, warum ein Fahrzeug so abgestellt wurde. Was den Einspruch betrifft: Wir bearbeiten jeden Widerspruch individuell, nicht automatisch. Die Entscheidung wird anhand der Fotodokumentation getroffen. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Fall nicht ausreichend gewürdigt wurde, wenden Sie sich bitte direkt an service@parkcontrol24.de – gerne mit Fotos, die die Situation aus Ihrer Sicht belegen. Wir schauen uns das nochmal in Ruhe an. L. Bergmann – PARKcontrol24

Noté 1 sur 5 étoiles

Unseriöses Verhalten

Der Ton in dem mit einem geschrieben wird ist unmöglich. Und wen man Einspruch einlegen möchte , wird darauf hingewiesen das man nochmal eine Strafe Zahlen muss falls der Einspruch als ungültig eingeordnet wird. Und das , ist wohlmöglich die größte Frechheit. Man wird dadurch mehr oder weniger gezwungen sich nicht zu Wehren und einfach zu bezahlen . Ohne Worte !

20 janvier 2026
Avis spontané
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Guten Tag, es tut uns leid zu hören, dass Sie den Ton unserer Korrespondenz als unangemessen empfunden haben. Das nehmen wir ernst, denn ein respektvoller Umgang ist uns wichtig – in beide Richtungen. Zum Einspruchsverfahren möchte ich kurz erklären, wie der Ablauf funktioniert: Jeder Einspruch wird geprüft. Der Hinweis auf die Zahlungspflicht bei unbegründetem Einspruch ist ein standardmäßiger rechtlicher Hinweis, keine Drohung. Wenn Ihr Einspruch berechtigt ist – etwa weil ein Nachweis vorliegt – wird der Vorgang selbstverständlich eingestellt. Uns ist bewusst, dass solche Formulierungen sich unangenehm lesen können. Wir arbeiten daran, unsere Kommunikation kundenfreundlicher zu gestalten, ohne dabei auf notwendige rechtliche Hinweise verzichten zu können. Wenn Sie möchten, schauen wir uns Ihren konkreten Vorgang gerne nochmal persönlich an – schreiben Sie uns einfach an service@parkcontrol24.de. K. Hoffmann – PARKcontrol24

Noté 1 sur 5 étoiles

WICHTIGES UPDATE: Juristische Prüfung & Fehlende Zulassung

Ich habe weiter recherchiert: Laut aktuellen Berichten (u.a. ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner) steht Parkcontrol24 massiv in der Kritik. Hier sind Fakten, die jeder Betroffene kennen sollte:
• Verstoß gegen das
Rechtsdienstleistungsgesetz: Das
Unternehmen macht Forderungen für Dritte geltend, ohne die erforderliche Erlaubnis im Rechtsdienstleistungsregister zu haben.
Das ist ein klarer Gesetzesverstoß!
• Keine Berechtigung: Es wird kritisiert, dass Parkcontrol24 sogar Forderungen für Grundstücke erhebt, die gar nicht unter ihrer Verwaltung stehen.
• Behörden-Erfolg: Der ADAC hat bereits Beschwerde beim Bundesamt für Justiz eingereicht - mit Erfolg! Die Behörde hat den Sachverhalt bestätigt und weitere Prüfungen eingeleitet.

Mein Fall:
Achtung vor dem 'App-Melde-System':
Ein Hausbesitzer nutzt hier offenbar eine App, um manuell Handyfotos von Fahrzeugen hochzuladen. Da der Weg ein Gemeinschaftseigentum ist und ein Wegerecht besteht, ist diese 'private Knöllchen-Jagd' per App rechtlich extrem fragwürdig. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz prüft bereits, ob diese Art der systematischen Datenerfassung und Weitergabe an private Firmen überhaupt zulässig ist.

Die Inkasso-Falle aus der Schweiz (MINDFields AG)
"Wer nicht sofort zahlt, bekommt Post von der MINDFields AG (InkassoZentrum) aus der Schweiz. Fallt nicht auf deren Taktik rein:
• Einschüchterung mit Flaggen: Die Briefe nutzen deutsche Flaggenfarben und Begriffe wie 'gerichtliche Eskalation', um staatliche Autorität vorzugaukeln. Es ist eine private Firma aus der Schweiz!
• Wucher-Gebühren: Die Forderung springt in kürzester Zeit von 55 € auf über 234 €.
Solche Gebühren sind in Deutschland völlig unverhältnismäßig und vor Gericht kaum durchsetzbar.
• Der 'Einigungsvorschlag' ist eine Falle:
Sie bieten Ratenzahlung an. Unterschreibt nichts! Mit einer Unterschrift oder Zahlung erkennt ihr die (unberechtigte) Forderung rechtlich an und verliert eure Einspruchsrechte.
• Sitz im Ausland: Die Firma nutzt eine Briefkastenadresse in München, sitzt aber in der Schweiz. Das erschwert rechtliche Schritte gegen sie, macht es für sie aber auch fast unmöglich, wegen solcher Kleinstbeträge in Deutschland effektiv zu klagen.

Mein Tipp: Wer widersprochen hat und wessen Fall beim Datenschutz (LDA) liegt, sollte sich von diesem bunten Papier nicht einschüchtern lassen. Es ist reines Psychospiel!

Update:
Nach der Auseinandersetzung wurde festgestellt, dass die Forderung unberechtigt war.
Besonders kritisch sehe ich das Modell der Halterabfrage beim KBA, wenn diese durch Privatpersonen via App angestoßen wird. Hier bestehen aus meiner Sicht erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, was auch die Chancen auf Schadensersatz wegen unberechtigter Halterabfrage erhöhen kann.
Ich kann nur jedem raten, solche Forderungen juristisch prüfen zu lassen.

Update zur Antwort des Unternehmens:
Es ist interessant, dass PARKcontrol24 hier pauschal auf den § 39 StVG verweist. Fakt ist jedoch: Die Halterabfrage ist nur bei einem berechtigten Interesse zulässig. Wenn die Meldung jedoch durch Privatpersonen (z. B. via Drittanbieter-Apps) erfolgt, ohne dass das Unternehmen selbst den Verstoß festgestellt hat, sehen viele Gerichte und Datenschutzbeauftragte hier einen Verstoß gegen die DSGVO (vgl. aktuelle Rechtsprechung zu "privaten Parkraumwächtern").

Bezüglich des Aktenzeichens: Ich werde dieses nicht öffentlich in einem Forum posten, um meine Privatsphäre zu schützen. Den Nachweis über den Verfahrensausgang habe ich jedoch bereits direkt an Trustpilot zur Verifizierung übermittelt. Dass Sie versuchen, meine Bewertung als „unrichtig" darzustellen, statt den Fehler intern zu prüfen, spricht für Ihre Kundenkommunikation.

5 février 2026
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Guten Tag, wir möchten gerne auf Ihre Darstellung eingehen, da sie einige sachliche Unrichtigkeiten enthält, die wir so nicht stehen lassen können. Unsere Halterabfragen beim KBA erfolgen ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage gemäß § 39 StVG und werden nicht durch Privatpersonen, sondern durch unser Unternehmen als berechtigten Empfänger durchgeführt. Das Geschäftsmodell der privaten Parkraumbewirtschaftung wurde durch den BGH in mehreren Grundsatzurteilen bestätigt. Sollten Sie tatsächlich ein Gerichtsverfahren gegen uns gewonnen haben, bitten wir Sie, uns das entsprechende Aktenzeichen mitzuteilen – wir nehmen das sehr ernst und prüfen jeden Einzelfall sorgfältig. Bitte wenden Sie sich mit allen Unterlagen an service@parkcontrol24.de, damit wir den Sachverhalt klären können. T. Mertens – Kundenservice PARKcontrol24

Noté 5 sur 5 étoiles

Exzellent!

Als Eigentümer eines Gesundheitszentrums mit Arztpraxen, Apotheke und weiteren Einrichtungen stellen wir unseren Kunden und Patienten kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Leider kam es immer wieder zur Zweckentfremdung dieser Parkflächen, was besonders für wirklich Bedürftige problematisch war.
Dank ParkControl 24 haben wir eine einfache, effektive und nachhaltige Lösung gefunden, um den Parkraum fair zu regeln und unseren Kunden und Patienten wieder zuverlässig das Parken zu ermöglichen. Die Umsetzung war unkompliziert und das Ergebnis überzeugt. Vielen Dank an das Team von ParkControl 24 – weiter so!

29 janvier 2026
Avis spontané
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Sommer,

Vielen Dank für Ihre ausführliche und positive Bewertung!

Es freut uns sehr zu hören, dass wir Sie bei der fairen und nachhaltigen Regelung Ihrer Parkflächen unterstützen konnten. Gerade bei sensiblen Bereichen wie Gesundheitszentren ist es besonders wichtig, dass Parkraum denjenigen zur Verfügung steht, die ihn wirklich benötigen - umso schöner, dass unsere Lösung hier spürbar Entlastung geschaffen hat.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit. Wir freuen uns, Sie auch weiterhin zuverlässig unterstützen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Fröhlich
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Noté 1 sur 5 étoiles

Pure Abzocke

Unfassbar welche Geschäftsgebaren diese Unternehmung anwendet. Als Kfz-Fahrer, der auf einem Parkplatz - baugleich dem öffentlichen Parkplatz nebenan - wendete, wurde mir eine Rechnung über 137,50 gestellt. Ich verstehe total, dass Parkplätze vor unberechtigtem Parken irgendwie geschützt werden müssen. Geschieht dies gut ausgeschildert, weiß jeder, der trotzdem dort parkt, auf was er sich einlässt. Aber 137.50EUR fürs Wenden auf einem reinen Parkplatz (keine Einfahrt o.ä.) bezahlen zu sollen, fühlt sich nach Abzocke an. Den Grundstücksbesitzern kann ich nur raten, seriösere Anbieter auszuwählen.

10 décembre 2025
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Hallo Herr Becker, danke für Ihre offene Rückmeldung. Wir können verstehen, dass sich die Situation für Sie ungerecht anfühlt, besonders wenn Sie den Parkplatz nur zum Wenden genutzt haben. Grundsätzlich gilt: Sobald ein Fahrzeug auf einer privat bewirtschafteten Fläche abgestellt wird, auch nur kurzzeitig, greift die ausgeschilderte Nutzungsordnung. Unsere Kontrolleure können zum Zeitpunkt der Dokumentation leider nicht erkennen, ob jemand nur wendet oder tatsächlich parkt. Was wir aber können: Ihren konkreten Fall nochmal individuell anschauen. Wenn Sie uns Ihre Vorgangsnummer und eventuell eine kurze Schilderung der Situation an service@parkcontrol24.de senden, prüfen wir gerne, ob hier eine Kulanzlösung möglich ist. Wir schätzen konstruktive Kritik, denn sie hilft uns, besser zu werden. T. Mertens – Kundenservice PARKcontrol24

Noté 5 sur 5 étoiles

Bin sehr zufrieden

Bin sehr zufrieden, haben sehr nette und hilfsbereit Mitarbeiter die arbeiten. Hatte schon andere Firma die sehr viel schlechter war.

8 janvier 2026
Avis spontané
Logo de Parkcontrol24

Réponse de Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Hegner,

Vielen Dank für Ihre tolle Bewertung! 😊 Es freut uns sehr, dass Sie mit unserem Team und unserer Arbeit so zufrieden sind. Ihr positives Feedback bedeutet uns viel!

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schieber
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

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