Rücktritt nach Gewährleistungsproblemen – Erstattung erst nach schriftlicher Rechtsdarlegung erhalten
Ich habe im Juni 2025 einen WEBB WEH18 Spindelrasenmäher für 329,46 EUR bei MeinSpindelmäher.eu gekauft.
Bereits bei Lieferung gab es dokumentierte Mängel, unter anderem Flecken am Fangkorb, einen gelösten Aufkleber sowie eine falsch gelieferte Stange. Die hierfür geleistete Teilerstattung betrug lediglich 25 EUR.
Im April 2026 brach während des normalen Mähbetriebs der Schnitthöhenhebel ab – zunächst der Feststellhebel, anschließend der Einrastmechanismus. Das Gerät war dadurch nicht mehr ordnungsgemäß verwendbar. Den Defekt habe ich mit Fotos dokumentiert und schriftlich eine Frist zur Nacherfüllung bis zum 06.05.2026 gesetzt.
In zwei Telefonaten am 04. und 05.05.2026 wurde die Gewährleistung zunächst abgelehnt. Herr de Haan erklärte im Telefonat, der Schaden sehe nach einer Fehlbedienung aus. Als Lösung wurde lediglich ein Ersatz-Einrasthebel angeboten; ein Ersatzgerät wurde ausdrücklich abgelehnt. Auch schriftlich wurde die Gewährleistung zunächst nicht anerkannt.
Daraufhin habe ich am 13.05.2026 den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die aus meiner Sicht einschlägige Rechtslage schriftlich dargelegt. Erst danach wurde die Erstattung bestätigt. Der Betrag von 304,46 EUR – Kaufpreis abzüglich der bereits gezahlten 25 EUR Teilerstattung – ging am 14.05.2026 auf meinem Konto ein.
Das Gerät habe ich am 23.05.2026 per DHL zurückgesandt; der Eingang beim Händler wurde am 26.05.2026 bestätigt.
Positiv ist, dass die Erstattung am Ende erfolgt ist. Negativ bewerte ich jedoch den vorherigen Umgang mit der Reklamation, die zunächst abgelehnte Gewährleistung, den Verweis auf eine angebliche Fehlbedienung sowie die aus meiner Sicht unzureichende Reaktion auf die bereits bei Lieferung vorhandenen Mängel.
Insgesamt war die Erfahrung für mich enttäuschend.








