Versicherungsombudsmann e. V. Avis 

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Die Werbung und die Statistiken des Ombudsmanns, dass angeblich verbraucherfreundlich entschieden wird, haben absolut nichts mit der Realität zu tun. Man wird monatelang hingehalten und am Ende wi... Voir plus

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Ich bin froh, dass wir für diesen nutzlosen Service kein einzigen Cent zahlen mussten. Stattdessen haben wir nur unsere Zeit vergeudet. Die ach so kompetenten Juristen, die dort arbeiten befassen sich... Voir plus

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Hier lassen offenbar nur die Enttäuschten und Abgewiesenen Dampf ab. In meinem Fall reichte es die Ombudsfrau einzuschalten und die Versicherung zahlte sofort den geforderten Betrag im unteren dreis... Voir plus

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Was machen die dort eigentlich?? Mit der angeblichen Kompetenzträgerin und Repräsentantin der Schlichtungsstelle Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf hatte ich nie Kontakt. Eine aus meiner Si... Voir plus

À propos de l'entreprise

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  3. Compagnie d'assurance
  4. Compagnie d'assurance de frais juridiques
  5. Compagnie d'assurance de responsabilité
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Informations provenant de diverses sources externes

Der Versicherungsombudsmann ist eine private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen. Mit Jahresberichten, Darstellung des Beschwerdeverfahrens sowie bisherigen Entscheidungen und einer Linkliste zu weiteren Institutionen.


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Ombutsfrau entschied gegen mich nachdem der Versicherer einen von ihr vorgeschlagenen Vergleich ablehnte

Enttäuschende Erfahrung trotz Schlichtungsverfahren der Ombutsfrau

Ich bin seit vielen Jahren rechtsschutzversichert und habe mich an den Versicherungsombudsmann gewandt, nachdem die ÖRAG die Übernahme der Kosten für meine anwaltliche Vertretung in einem Rechtsstreit mit dem Sozialamt abgelehnt hatte.

Im Laufe der Auseinandersetzung mit der Örag wurden unterschiedliche Begründungen für die Ablehnung angeführt. Ich habe mich intensiv mit der Angelegenheit beschäftigt, meine Einwände ausführlich begründet und zahlreiche Unterlagen eingereicht.

Nach ungefähr einem halben Jahr Wartezeit schlug die Ombudsfrau schließlich einen Vergleich vor: Beide Seiten sollten jeweils 50 Prozent der betreffenden Kosten tragen, da beide Seiten Argumente vorbrachten, die nicht abwegig erschienen. Für mich war das ein Zeichen, dass meine Argumente zumindest nicht von vornherein unbegründet waren und eine einvernehmliche Lösung möglich erschien. Ich stimmte dem Vergleich zu.

Die ÖRAG lehnte diesen Vergleich jedoch ab. Anschließend entschied die Ombudsfrau gegen mich und folgte im Ergebnis der Rechtsauffassung der Versicherung.

Natürlich ist mir bewusst, dass ein Vergleichsvorschlag keine Garantie für eine spätere Entscheidung ist. Trotzdem war die Enttäuschung groß. Ich hatte viel Zeit und Energie investiert und gehofft, durch die Schlichtung wenigstens eine faire Lösung zu erreichen.

Besonders ernüchternd war für mich, dass nach dem zunächst vorgeschlagenen Kompromiss am Ende keine für mich positive Lösung herauskam. Ich frage mich deshalb, welchen praktischen Nutzen ein solches Verfahren für Verbraucher hat, wenn eine Versicherung einen Vergleich einfach ablehnen kann und die abschließende Entscheidung anschließend trotzdem vollständig zu ihren Gunsten ausfällt.

Vom Schlichtungsverfahren hatte ich mir mehr erhofft.

Wenn doch meine Argumente ebenso wie die des Versicheres, laut ihrem Vergleichsvorschlags nicht abwegig erschienen, hätte ich mir wenigstens einen Teilentscheid zu meinen Gunsten gewünscht.

Ich kann hier nur meine persönliche Erfahrung schildern. Für mich war das Ergebnis nach monatelangem Warten jedenfalls sehr enttäuschend.

14 octobre 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Egal was ihr ihnen schickt, sie schauen sich keine Unterlagen an und drohen den antragsteller

Wer hier gegen eine Bank einen Antrag stellt wegen gleich mehrfachen DSGVO Verstoß und sogar die Einschätzung eines Anwalts zu sogar pessimistisch mehreren verstoßenen Punkten kommt, alle Unterlagen mitschickt sollte sich darauf gefasst machen, dass sich diese eindeutig nicht neutrale lobbynahe Schlichtungsstelle sich davon nichts ansehen werden. Sie werden stur 1 zu 1 das schreiben, was die erklärung der bank vorher per Mail war und einem sogar drohen, dass die Bank doch selber gegen einen rechtlich vorgehen könnte. Plötzlich ging es auch um eine unwirksame Kündigung die ich meiner Meinung nach hätte...obwohl nie kündigungen erwähnt wurden, sondern es um einen mehrfachen datenschutzverstoßes ging und nicht im die wirksamkeit einer kündigung.

Das einzige gute war die Bearbeitungszeit von 2 Wochen nach ankündigung es zu "pürfen". Aber sich dafür sogar von einem Verein (der von den Banken bezahlt wird übrigens) bedrohen zu lassen? Das hätte ich mir sparen können die Zeit an den Mails. Nur für Leuten mit sehr einfachen und sehr kleinen Fällen ist diese Schlichtungsstelle was. Wenn du aber gegen eine Bank Verstöße geltend machen willst, wirst du sogar am ende noch bedroht von den ehemaligen Richtern, die hinter diesen Mails stecken.

9 septembre 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Ombudsfrau ignoriert substantiierte…

Ombudsfrau ignoriert substantiierte Argumente vollig, um das Beschwerdeverfahren nach 6 Monaten versicherungsfreundlich zu schließen. Da die Entscheidung der Ombudsfrau nicht verbindlich ist, bleibt nun nur der Klageweg. Hätte die Ombudsfrau das Beschwerdeverfahren nicht so in die Länge gezogen, hätte bereits früher eine Klage erhoben werden können.

4 septembre 2026
Avis spontané
Noté 2 sur 5 étoiles

Schnell und kostenlos – aber inhaltliche Auseinandersetzung fand nicht statt

Ich habe die Schlichtungsstelle in einem Deckungsstreit mit meiner Rechtsschutzversicherung angerufen (Streitwert unter 1.000 Euro). Das Verfahren war kostenlos, die Bearbeitung zügig – das ist anzuerkennen. Inhaltlich war die Bearbeitung aus meiner Sicht jedoch mangelhaft, und zwar in einem Maß, das ich bei einer mit Volljuristen besetzten Einrichtung nicht erwartet hätte.

Erstens die Tatsachengrundlage: Die Entscheidung beruhte auf einer objektiv falschen Annahme – es wurde verwechselt, welche Partei das Rechtsmittel eingelegt hatte, obwohl sich der richtige Ablauf eindeutig aus den eingereichten Unterlagen ergab (die gegnerische Berufungsschrift lag der Beschwerde bei). Auf meine schriftliche Richtigstellung mit Belegen erfolgte weder eine Korrektur noch eine Reaktion. Der Versicherer übernahm die falsche Annahme anschließend wörtlich in sein nächstes Ablehnungsschreiben – und stützte seine Ablehnung damit auf einen Fehler, der aus dem Schlichtungsverfahren stammte. Eine Schlichtungsstelle, deren unkorrigierter Tatsachenfehler zur Begründungsgrundlage des Versicherers wird, verfehlt ihren Zweck ins Gegenteil.

Zweitens die fehlende Auseinandersetzung: Mein späterer Antrag auf Wiederaufnahme stützte sich auf Unterlagen, die mir erst nach Verfahrensabschluss zugänglich geworden waren, und enthielt eine chronologische Dokumentation, einschlägige Rechtsprechung und zwei präzise formulierte Anträge. Die Antwort darauf umfasste zwei Absätze. Sie erwähnte die Wiederaufnahmevoraussetzungen der eigenen Verfahrensordnung nicht, ging auf keine einzige der vorgelegten Unterlagen ein, nahm zu keinem der Anträge Stellung – und wies stattdessen ein Begehren zurück, das ich nie gestellt hatte (die angebliche Forderung, der Versicherer müsse „die Kosten eines bestimmten Anwalts in jedem Fall" übernehmen). Beantwortet wurde also nicht mein Antrag, sondern ein erfundener. Das Schreiben schloss mit der Ankündigung, weitere Eingaben würden nicht mehr beantwortet.

Ich weiß, dass die Verfahrensordnung Entscheidungen zugunsten des Versicherers nicht begründungspflichtig macht und die Wiederaufnahme im Ermessen steht. Kritisieren lässt sich trotzdem, wie hier gearbeitet wurde: Einen dokumentierten Sachverhalt falsch wiederzugeben, die Korrektur zu ignorieren und einen substantiierten Antrag durch Zurückweisung eines nie gestellten Antrags zu erledigen, halte ich – als persönliches Werturteil auf Basis dieses Verfahrensablaufs – für dilettantisch. Der Streitwert mag klein gewesen sein; die Sorgfalt sollte es nicht sein, denn genau für die kleinen Streitwerte, bei denen sich kein Gerichtsverfahren lohnt, ist diese Einrichtung geschaffen worden.

Als kostenlose erste Anlaufstelle mit schneller Standardbearbeitung mag die Stelle taugen. Wer eine echte Prüfung seines Einzelfalls erwartet, sollte die Erwartungen deutlich anpassen – und den Rechtsweg von vornherein mitdenken.

4 septembre 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Schein-Schlichtung zugunsten der Versicherungskonzerne – Reine Zeitverschwendung!

Wer hier eine unabhängige, verbraucherfreundliche Prüfung seines Falls erwartet, wird bitter enttäuscht. Der Ombudsmann hat sich überhaupt nicht mit der verbraucherfeindlichen und intransparenten Vertragsklausel (§ 307 BGB) auseinandergesetzt. Stattdessen wurde die sture Argumentation der Versicherung einfach eins zu eins kopiert und abgenickt. Hat auch nur 6 Monate gedauert.

31 août 2026
Avis spontané
Noté 4 sur 5 étoiles

Schlichtungsspruch bei Widerruf einer BU

Schaut man sich die Finanzierung dieses Vereins genauer an, dann könnte man tatsächlich misstrauisch werden. Beim Widerrufsjoker zu einer reinen BU Versicherung werden die in Deutschland anwendbaren verbraucherfreundlichen BGH Rechtsprechungen im Lichte noch offener EuGH Entscheidungen bezüglich ihrer Einschlägigkeit als fraglich eingestuft. Letztendlich ist es immer ein Individualfall beim Ziehen des Jokers (vor Gericht ist es sowieso wie auf hoher See), doch auch eine anwaltliche Überprüfung lieferte in meinem Fall ein ähnliches Resultat. Jedenfalls begutachtete die Schlichtungsstelle akribisch jeden hervorgebrachten Punkt. Einziges Manko: Die lange Verfahrensdauer von rund 5 Monaten.

17 juillet 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Reine Zeitverschwendung Stecken mit den Versicherungen unter einer Decke!


Die Werbung und die Statistiken des Ombudsmanns, dass angeblich verbraucherfreundlich entschieden wird, haben absolut nichts mit der Realität zu tun. Man wird monatelang hingehalten und am Ende wird die unverschämte Abwimmeltaktik der Versicherung mit Paragrafenreiterei gedeckt. Wer echte Hilfe sucht, verschwendet hier nur seine Zeit. Mein Rat an alle Geschädigten Spart euch den Ombudsmann, holt euch sofort einen Anwalt und geht direkt vor Gericht!

18 juin 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Der Versucherungsombudsmann wird von…

Der Versucherungsombudsmann wird von den Versicherungen bezahlt und ist keinesfalls neutral und unabhängig.
Ich hatte den Ombudsmann bzgl. meiner Rechtsschutzversicherung DEVK zweimal nicht nur vergeblich, sondern mit noch größerem Nachteil eingeschaltet:
Im ersten Fall regte der Ombudsmann bzgl. einer Entscheidung der Versicherung einen Stichentscheid mit einem Anwalt meiner Wahl an, dessen Kosten die DEVK auch übernommen hat: 1.900,-- €.
Aber an das Ergebnis des Stichentscheids zu meinen Gunsten ist die Versicherung nicht gebunden und der Ombudsmann entschied, dass mein Fall zu komplex sei und er ihn auch nicht entscheiden kann! Die Einschaltung des Ombudsmannes, eine sinnlose Zeitverschwendung für mich!
Mein Lob richtet sich an die Berufshaftpflichtversicherung der schädigenden Anwälte, die Allianz,mit der ich einen fairen Vergleich aushandeln konnte und die auch ein Entgegenkommen
bzgl. des Ergebnisses des Stichentscheids zeigte.
Im zweiten Fall hat der Ombudsmann meine Position noch verschlechtert und als wichtigen Grund für einen Anwaltswechsel, der vom Versicherten nicht zu vertreten ist, nur den Tod des Anwalts anerkannt. Dass der Anwalt, der die Kanzlei nach Eintritt meines Anwalts in den Ruhestand übernommen hat, sich nicht an bindende Absprachen von mir mit dem Kanzleivorgänger gehalten hat, und ich dadurch Nachteile erlitten habe, zählte ebensowenig für den Ombudsmann, wie eine fake e-Mail des Anwalts an das Gericht ohne digitale Unterschrift. Der Vorsitzende der Kammer äußerte Verständnis.
Meine Empfehlung: Hände weg vom Ombudsmann, Verschlechterungen über die Entscheidung der Versicherung hinausgehend sind möglich und es gibt keine Stelle, die gegen Fehlentscheidungen des Ombudsmanns eingeschaltet werden kann.

19 août 2025
Avis spontané
Noté 5 sur 5 étoiles

Endlich ist die Sache durch.

Ich hatte einen monatelangen Streit mit der VHV KFZ Haftpflichtversicherung. Mir wurde von der Versicherung unterstellt einen Spiegel beschädigt zu haben, obwohl mein Fahrzeug keinen Kontakt zum Spiegel der Gegenseite hatte. Ich hatte der VHV Fotos von meinem Fahrzeug, dass nich nichtmal Abriebspuren oder dergleichen aufwies zukommen lassen, zusammen mit zwei Skizzen des Vorfalls, an dem der Spiegel nicht berührt wurde. Die Gegenseite versuchte sogar noch weitere Schäden geltend zu machen, die mein Fahrzeug angeblich verursacht haben soll, was ich entschieden zurück wies. Zunächst hörte ich vier Monate überhaupt nichts von der VHV, dann erst fragten sie nach Bildern und den Skizzen. Daraufhin teilte man mir mit, dass das Fahrzeug der Gegenseite begutachtet werden soll. Dies erfolgte zwei Monate später. Das sogenannte Gutachten war aber eine reine Schadensaufnahme des gegnerischen Fahrzeugs, keine dieser Schäden waren auf mich zurück zu führen. Die Versicherung lehnte ein paar Forderungen ab, schrieb den beschädigten Spiegel aber mir zu, stufte mich hoch und bezahlte der Gegenseite einen nagelneuen Spiegel. Daraufhin folgten gefühlt endlose Diskussionen mit meinem Sachbearbeiter, der darauf beharrte, dass ich den Schaden verursacht hätte. Ich versuchte es telefonisch, wurde aber lediglich abgewinmelt. Auf meine letzte Nachricht, in der ich darum bat, den Fall erneut von jemand anderem prüfen zu lassen, erhielt ich noch nichtmal mehr eine Antwort von der VHV. Aus diesem Grund entschied ich mich, den Weg über die Ombudsfrau zu gehen. Zwei Wochen nach dem Schreiben der Ombudsstelle, dass die Versicherung um Stellungnahme gebeten wurde, wurde ich von der der Versicherung kommentarlos zurückgestuft und erhalte den Differenzbetrag meiner Jahreszahlung erstattet. Die ganze Sache ging jetzt insgesamt 11 Monate und erst die Ombudsfrau sorgte dafür, dass die VHV endlich reagiert. Ich würde jedem dazu raten es mit der Ombudsfrau zu versuchen. Kündigung bei der VHV ist auch raus.

19 juin 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Ein Ombudsverfahren kann man sich…

Ein Ombudsverfahren kann man sich sparen. Ich habe mich dazu verleiten lassen, so ein Verfahren zu empfehlen, weil zahlreiche Beweise vorgelegt werden konnten. Wir haben mindestens 50 Seiten kopiert, ich als Zeuge, gegen die ARAG Premium Rechtsschutz, die aufgrund von Täuschung abgeschlossen wurde. Da ich für diesen Fall Zeuge bin, darf ich das so äußern, auch unter Eid. Die ARAG brauchte nur einfach zu behaupten "so war das nicht", und schon wurde das von der Ombudsfrau als Aussage gegen Aussage gewertet. Alle Unterlagen, Beweise wurden ignoriert, die Eindeutig die Schilderung bestätigten. Wieso braucht man ein Ombudsverfahren? Ich schreibe aus Erfahrung und würde niemanden empfehlen, sich diesen unnötigen Aufwand anzutun. Ich habe vorher KI befragt, alles geschildert. DieChancen wären gut gewesen, wenn das Ombudsverfahren korrekt ausgeführt worden wäre, das bedeutet, dass man sich auch die Beweise angeschaut hätte. Schade, dass unser Rechtssystem immer wieder beweist, dass es nicht für den Bürger da ist.

6 juin 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Voreingenommene Entscheidung. Der Ombudsmann ignoriert amtliche Beweise und bestätigt die falschen Angaben der Allianz

Titel: Voreingenommene Entscheidung. Der Ombudsmann ignoriert amtliche Beweise und bestätigt die falschen Angaben der Allianz

Ich habe mich an diese Einrichtung gewandt, um einen Streit mit der Allianz Direct bezüglich des Abmeldedatums meines Fahrzeugs zu klären (Aktenzeichen 05792/2025-C). Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass der Ombudsmann keine neutrale Instanz ist, sondern vielmehr ein Schutzschild für die missbräuchlichen Praktiken der Versicherer.

Die konkreten Tatsachen und die ignorierten Beweise:

1. Das tatsächliche Abmeldedatum: Das Fahrzeug wurde am 3. Februar 2025 abgemeldet. Dies wird durch zwei amtliche Dokumente bestätigt:
· Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid des Hauptzollamts Braunschweig vom 12. Februar 2025 (Nr. K123.2659.7424), der den Besteuerungszeitraum bis zum 2. Februar 2025 festlegt.
· Die Benachrichtigung der Abmeldung des Landkreises Goslar vom 26. März 2025 (Az. 32/365113 SR-BV262), die erneut den 3. Februar 2025 bestätigt und bescheinigt, dass die Mitteilung automatisch noch am selben Tag an die Allianz Direct übermittelt wurde.
2. Fehlerhafte Berechnung und Überzahlung: Obwohl die Abmeldung am 3. Februar erfolgte, hat die Allianz Direct meinen Beitrag bis zum 5. Februar 2025 berechnet – also drei Tage zu viel. Der Ombudsmann bezeichnete diese Praxis als „üblich“, ohne die ungerechtfertigte Forderung einer Überzahlung in Höhe von ___ Euro zu beanstanden.
3. Unrechtmäßige Beitragserhöhung aufgrund eines Unfalls mit einem bei der ADAC versicherten Anhänger: Ich habe den Ombudsmann darauf hingewiesen, dass die Allianz meinen Versicherungsbeitrag unter Berufung auf einen Unfall erhöht hat. In diesen Unfall war ein Anhänger verwickelt. Das Auto war bei der Allianz versichert, aber der in den Unfall verwickelte Anhänger war bei der ADAC versichert. Dennoch hat die Allianz eine Beitragserhöhung vorgenommen, als ob das gesamte Risiko bei ihr gelegen hätte. Diese Erhöhung ist ungerechtfertigt, und der Ombudsmann hat diesen Punkt überhaupt nicht geprüft, obwohl er in meiner Beschwerde klar benannt wurde.
4. Die dreiste Lüge der Allianz Direct, bestätigt vom Ombudsmann: Die Allianz Direct erklärte gegenüber dem Ombudsmann, sie habe „vonseiten der Zulassungsbehörde keine Information bezüglich der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erhalten“. Diese Behauptung wird durch das amtliche Dokument des Landkreises Goslar (Az. 32/365113 SR-BV262) direkt widerlegt, das eine Referenznummer, einen Stempel und die Unterschrift des Sachbearbeiters (Herr List) trägt und bescheinigt, dass die Mitteilung automatisch am 3. Februar 2025 an die Allianz Direct übermittelt wurde.

Der Ombudsmann stand somit vor einem klaren Konflikt zwischen einem amtlichen Dokument und der Aussage eines Versicherers mit eigenem finanziellem Interesse. Er entschied sich, dem Versicherer Glauben zu schenken und ignorierte die Beweiskraft der amtlichen Unterlagen vollständig.

Weigerung, den Fall erneut zu prüfen:
Nachdem ich die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hatte, wurde mir am 11.05.2026 knapp mitgeteilt, dass „keine weiteren Schreiben beantwortet werden“, ohne dass die eklatanten Widersprüche weiter geprüft wurden.

Mein Fazit:
Es ist empörend festzustellen, dass eine Einrichtung, die den Verbraucher schützen soll, eine durch amtliche Dokumente belegte Lüge aktiv bestätigt und eine ungerechtfertigte Beitragserhöhung ignoriert. Statt ein unabhängiger Schlichter zu sein, verhält sich der Ombudsmann wie ein Beschützer der Versicherungsbranche. Verlorene Zeit, verlorenes Geld und verlorene Hoffnung.

13 mai 2026
Avis spontané
Noté 5 sur 5 étoiles

Am Anfang war ich relativ skeptisch

Am Anfang war ich relativ skeptisch. Doch wir sind zu einem positiven Ergebnis gekommen, und ich habe das Geld von der Versicherung zurück erhalten, die mir zur Unrecht untersagt wurden. Danke!! Ich bin happy, dass es geklappt hat.

7 avril 2026
Avis spontané
Noté 5 sur 5 étoiles

Super

Ich kann die schlechten Bewertungen nicht nachvollziehen. Es ging um einen Vollkaskoschaden bei der HUk, der 10 Monate von der HUK ignoriert wurde, obwohl alles vorlag. Als von mir die Ombudsfrau eingeschaltet wurde, reagierte die HUK umgehend und der Schaden wurde reguliert. Ich bin dankbar, das es diese Anlaufstelle gibt.

27 mars 2026
Avis spontané
Noté 5 sur 5 étoiles

Tätigkeit der Ombudsfrau hatte einen positiven Effekt

Hier lassen offenbar nur die Enttäuschten und Abgewiesenen Dampf ab.
In meinem Fall reichte es die Ombudsfrau einzuschalten und die Versicherung zahlte sofort den geforderten Betrag im unteren dreistelligen Bereich.
Das spricht m.E. für eine erfolgreiche Arbeit dieser Stelle.

14 mars 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Zeitverschwendung

Zeitverschwendung. Hätten wir uns sparen können. Danke für nichts! Fast ein Jahr auf eine Antwort gewartet und dann so ein bodenloses Schreiben erhalten- 1:1 die Versicherung wiedergegeben. Wer da wohl Gelder von den Versicherungen bekommt.. ;)

12 mars 2026
Avis spontané
Noté 5 sur 5 étoiles

Ich hatte ein Problem mit der…

Ich hatte ein Problem mit der Zahlungsmoral von HanseMerkur nach einem kleinen Schaden am Mietfahrzeug im Ausland, abgeschlossen war eine Übernahme des Selbstkostenanteils. Nachdem ich über Monate versucht habe, das Geld von Hansemerkur zu bekommen (inkl Einschreiben und Zinsandrohung), wurde letztlich durch Unterstützung der Ombudsfrau geholfen. Abgesehen von der professionellen Hilfe hat der ganze Vorgang auch nur ca eine Woche gedauert. Danke.

6 mars 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Ungenaue Bearbeitung zugunsten der Versicherung

Leider werden Unterlagen nicht genau geprüft. Der Sachverhalt nicht korrekt erfasst und falsche Aussagen getroffen. Scheint eine Massenabfertigung ohne gründliche Bearbeitung zu sein und sehr versicherungsfreundlich. Gültige Rechtsprechung und gesetzliche Vorgaben werden ohne Begründung missachtet. Auskünfte und Begründungen werden verweigert.

6 février 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Komplette Zeitverschwendung…

Komplette Zeitverschwendung irgendwelche überforderten Referenten verschwenden die Zeit der Versicherungsnehmer. Zuerst schließen sie sich der Meinung des Versicherungsnehmers an, dann zickt die Versicherung und will nicht einlenken und schon ändern diese "Referenten" ihre Meinung und widersprechen Ihrer eigenen Aufforderung an den Versicherer. Da kann man nur den Kopf schütteln und lachen über den Sinn dieser Veranstaltung. Dann sind die auch noch sooo überarbeitet! Würde mich mal interessieren wieviel von den 7 Mio. Kosten für den Verein im Personal stecke. Spart Euch die Zeit-gleich einen Anwalt-am Besten mit dem Rechtsschutz der gleichen Versicherung. Der Verein hier kostet 7 Mio. Eurer Beiträge!! Oh Ton Ombudsmann: Liebe Rheinfall, Ihre Bedingungen sind nicht verständlich, ich weiss nicht wie die der VN verstehen soll, es gilt auch Beweiserleichterung usw. Wollen Sie nicht besser Regulieren? Rheinfall: Nein. Ombudsmann: Na dann besser nicht, mir ist eingefallen die Beweiserleichterung gilt nicht mehr so ganz, wir empfehlen doch das Gericht und Vollbeweis. Unfassbar dieser VEREIN. Aber wer die Beiträge zahlt, bestimmt die Richtung. Nie wieder so ein Aufwand. 26 Juristen arbeiten da wohl, was ein Geldloch. Fortsetzung: Beschwerde an die ehemalige Richterin (Frau KW-Antwort-Fehlanzeige. Man lässt Beschwerden von den Verantwortlichen Referenten beantworten, ist viel einfacher-da muss man das nicht selbst machen. Der Versicherte-Pöbel wie ich muss sich besser dran gewöhnen-Versicherer wollen nichts mehr zahlen, erst müssen Dividenden gezahlt werden und die Boni-dann kommt lange nichts, bis die Prämien Ruck-zuck weg sind und für die Leistungen lassen wir uns mit dem Ombudsmann was nettes einfallen damit auch in Zukunft nichts gezahlt wird.

4 février 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Es geht um eine…strittige Unfallzusammenbegutachtung

Es geht um eine Unfallversicherungsfall bzw. Streitfall zum Unfallzusammenhang!
Erst wurden von der Ombutsabteilung in Ergänzung zu einem 16-seitigen detaillierten Unfallzusammenhangsgutachten des Betroffenenen weitere Fallunterlagen angefordert und alle relevanten Unterlagen auch geliefert, um dann in einem 1,5-Seiten kurzen eher allgemein gehaltenen Schreiben ( mit beigefügter nicht zustimmender Stellungnahme der Gegenseite) darauf hinzuweisen, dass der Ombutsabteilung für eine Prüfung der medizinischen Feststellungen die eigene medizinische Fachkenntnis fehlt und Fachkenntnisse laut Verfahrensordnung auch nicht eingeholt werden müssen.
Resümee:
Solche Ombutsverfahren sind m.E. überflüssig und die Zeit und Druckertinte könnte man sich sparen. Derartige Antwortschreiben lassen ein wirkliches Engagement zur Fallklärung (ggf auch im Sinne eines nicht betuchten Versicherten) im Rahmen von Ombutsverfahren nicht erkennen. Eine Begründung des ablehnenden Bescheids mit der eigenen fehlenden Fachkenntnis macht Ombutsverfahren m.E. entbehrlich.

30 janvier 2026
Avis spontané
Noté 1 sur 5 étoiles

Reine Zeitverschwendung

Ich bin froh, dass wir für diesen nutzlosen Service kein einzigen Cent zahlen mussten. Stattdessen haben wir nur unsere Zeit vergeudet. Die ach so kompetenten Juristen, die dort arbeiten befassen sich null mit dem Fall, verstehen keine Zusammenhänge und haben keine Argumente. Zudem ziehen sich die Verfahren über Monate ohne Nutzen. Ich würde nie wieder etwas über die Ombudsfrau abwickeln und rate davon ab.

17 janvier 2026
Avis spontané

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